Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird anhand der mit dem Angebot vorzulegenden Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen geprüft.
Nachweise sind nur auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
siehe hierzu in den Vergabeunterlagen
Vorzulegende Nachweise:
03 Daten für die Wettbewerbsregisterabfrage - auf Anforderung der Vergabestelle; Zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB muss bei einem Auftragswert von 30.000 netto vor Zuschlag eine Wettbewerbsregisterabfrage über den jeweiligen Bieter gemacht werden.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung