Der Bieter hat die persönliche Lage durch geeignete Angaben und Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu zählen insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechende Nachweise vor Zuschlagserteilung zu verlangen.
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder, falls keine Eintragungspflicht in ein Register besteht, auf andere Weise
Nachweis durch Kopie des Dokuments
Vorzulegende Nachweise:
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung LD - Angebot; Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen im Vergabeverfahren; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung; Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder alternativ eine gültige Gewerbeanmeldung vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung