Gem. § 33 Abs. 1 UVgO fordert die Auftraggeberin Referenzen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre über erbrachte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der beigefügte Vordruck zu verwenden und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens 7 Leasingfahrzeuge der ausgeschriebenen Leistung in einer Lieferung an einen Vertragspartner ausgeliefert und nach Ablauf der Leasingdauer zurückgeführt wurden.
Zur Erfüllung reicht eine Referenz.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
Vorzulegende Nachweise:
Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung