Die AOK NordWest sucht im Rahmen eines offenen, europaweiten Verfahrens ein Unternehmen zur Lieferung, Montage, Installation, Systemintegration, Inbetriebnahme und Leitungsführung eines digitalen Schließsystems (Hard- und Software einschließlich Schulungs- und Serviceleistungen).
Gegenstand der Ausschreibung sind Hardware und Software für ein digitales Schließsystem für die AOK NordWest und dessen Implementierung als einheitliches, den derzeitigen Sicherheits- und Digitalisierungsstandards, sowie an die Organisations- und Geschäftsprozesse der AOK NordWest entsprechendes Schließ- und Zutrittssystem.
Zum aktuellen Stand hat die AOK Nordwest kein durchgängig digitales oder einheitliches Schließsystem. Es soll die Einführung eines Schließsystems gesamtheitlich für die AOK NordWest erfolgen. Der Fokus liegt auf einer einheitlichen Schließung der Außenhaut und mindestens der Sicherung der Poststellen/Schleusen/IT-Bereiche sowie eine logische und wirtschaftliche Trennung der öffentlichen- und nichtöffentlichen Bereiche.
Hierzu wird ein Unternehmen gesucht, dass die Lieferung, Montage, Installation, Systemintegration, Inbetriebnahme und Leitungsführung eines digitalen Schließsystems (Hard- und Software einschließlich Schulungs- und Serviceleistungen) übernimmt.
Das System soll als OnPremise Lösung mit Onlinefunktion angeboten werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für zwei Jahre geschlossen. Die Laufzeit kann zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn keiner der Vertragsparteien fristgerecht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Erfüllungsorte beschränken sich auf die Liegenschaften der AOK NordWest in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Eine Liste zu den Standorten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Angebotspreis fließt mit 50 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu wird der günstigste Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt mit dem eigenen Angebotspreis und mit der gewichteten Punktzahl multipliziert.
In der Anforderungsliste wurden neben A-Kriterien (Muss-Anforderungen) auch B-Kriterien (Kann-Anforderungen) abgefragt. Für jede erfüllte Kann-Anforderungen wurden Punkte vergeben.
Für das Zuschlagskriterium Demo-Zugang ist ein Testzugang zur Softwareoberfläche für drei Personen zur Verfügung zu stellen. Die Bewertung wird durch drei Personen unabhängig voneinander vorgenommen.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
I) Der Höchstwert für die maximale Laufzeit von vier Jahren beträgt 1.800.000 EUR.
(II) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen-Datenschutzbestimmungen
(III) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(IV) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).