Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen über wirkstoffübergreifende und indikationsbezogene Kontrastmittel zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten. Die Leistung ist in zwei Gebietslose und zwei Fachlose aufgeteilt. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Teil-/Gebietslos geschlossen.
Ausschreibungsgegenstand jedes Fachloses sind jeweils Kontrastmittel, die für die gleichen Indikationen zugelassen sind. Die für die gleichen Indikationen (gemäß Fachinformation des pharmazeutischen Unternehmens) zugelassenen sowie - aus pharmakologischer Sicht - vergleichbare therapeutische Eigenschaften aufweisenden Wirkstoffe sind jeweils in einem Fachlos zusammengefasst. Eine Auflistung der Wirkstoffe, die solchermaßen in den Fachlosen zusammengefasst sind, befindet sich in Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen. Für jedes Fachlos werden Mindestvoraussetzungen für die Angebotsabgabe definiert. Diese orientieren sich am Beschaffungsbedarf bzw. an den tatsächlich zulasten der Auftraggeberinnen bestellten und ausgelieferten Verordnungen im Referenzzeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025.Die (Fach)Loszusammenstellung stellt sich wie folgt dar: - Fachlos A- Fachlos E
Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-LippeGebietslos 2 - Bereich der KV Nordrhein
Die Erfüllungsorte befinden sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Abrufberechtigte sind die radiologisch tätigen Ärzte in den KV Bezirken Westfalen-Lippe (Gebietslos 1) und Nordrhein (Gebietslos 2).
Preis
I. Verlängerungsoption (Überprüfungsklausel, § 8 des Vertrages):Für den Fall, dass wegen eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabe des Anschlussauftrags nicht spätestens am 01.12.2027 erfolgen kann, verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des auf den bestands- oder rechtskräftigen Abschluss des Nachprüfungsverfahrens folgenden Monats, wenn die Auftraggeberin bis zum 01.12.2027 eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer abgibt, längstens aber bis zum 31.05.2028 oder bei Erreichen der Höchstmenge gem. § 7 Abs. 5.
II. Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, § 9 des Vertrags):Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(1) Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Die Höchstmenge beträgt jeweils 250% der im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 abgegebenen Menge. Die Höchstmengen ergeben sich je Gebiets- und Fachlos aus der Anlage 10b. (2) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln:
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel
Anwendung: oral
Anwendungsgebiete: -Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und-zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie
Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): -Amidotrizoesäure (V08AA01) oder-Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder-weitere möglich
Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglich
Konzentrationen: alle Konzentrationen möglich
Packungsgröße: 100 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel
Anwendung: intrathekal
Anwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und- CT-Myelographie
Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07)
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
Konzentrationen: 200 mg/ml oder 240 mg/ml oder 250 mg/ml oder 300 mg/ml
Packungsgröße: 10 ml
Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Nordrhein mit folgenden Kontrastmitteln: