Gegenstand der auszuführenden Leistung ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen ortsfesten Anlagen gemäß der DGUV V3 i. V. m. DIN VDE 0105-100 für die im Punkt 2 aufgeführten Fachzentren und Kundencenter der AOK NordWest.
Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3).
Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen.- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung.- TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen- TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen
Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden:
Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2026. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.08.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.08.2030).
Die genauen Erfüllungsorte im jeweiligen Los, können der Anlage 02 Leistungsbeschreibung Ziffer 2.3 entnommen werden.
Preis
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.6 des Vertrags):Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen-Datenschutzbestimmungen(II) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
(IV) Die Höchstwerte über 4 Jahre betragen netto:Los 1 172.000,00 EUR Los 2 178.000,00 EURLos 3 198.000,00 EURLos 4 470.000,00 EURLos 5 232.000,00 EURLos 6 298.000,00 EUR
Standorte22926 Ahrensburg, Hamburger Straße 24 - 2823795 Bad Segeberg, Seminarweg 6 25335 Elmshorn, Alter Markt 6 21502 Geesthacht, Mühlenstraße 46 24568 Kaltenkirchen, Holstenstraße 25 23558 Lübeck, Kreuzweg 11 23758 Oldenburg, Göhler Straße 17 25421 Pinneberg, Hindenburgdamm 60 24306 Plön, Wilhelmstr. 7 23812 Wahlstedt, Gildestr. 36
Standorte24340 Eckernförde, Bachstr. 2a24937 Flensburg, Heinrichstraße 2125746 Heide, Marschstr. 36 25813 Husum, Treibweg 25524 Itzehoe, Theodor-Heuss-Platz 224103 Kiel, Raiffeisen Str.124145 Kiel, Edisonstr. 7024534 Neumünster, Am Teich 124534 Neumünster, Oderstr. 3525899 Niebüll, Rathausstraße 3324768 Rendsburg, Schiffbrückenplatz 1624837 Schleswig, Stadtweg 49
Standorte48683 Ahaus, Heuss-Str. 3248683 Ahaus, Parallelstr. 1259269 Beckum, Einsteinstr. 2 - 446395 Bocholt, Hohenstaufenstr. 12/ Hindenburgstr. 10 (2 Garagen)46395 Bocholt, Im Fisserhook 1146325 Borken, Beckingsweg 148653 Coesfeld, Jakobiring 32-3648282 Emsdetten, Kolpingstr. 5659065 Hamm, Bismarckstr. 2749477 Ibbenbüren, Alte Münsterstr. 2559348 Lüdinghausen, Wolfsbergerstr. 2748143 Münster, Königsstr. 18/2048431 Rheine, Herrenschreiberstr. 2548565 Steinfurt, Alexander-König-St. 1748565 Steinfurt, Wippert 3548231 Warendorf, August-Wessing-Damm 3b
Standorte44791 Bochum, Uhlandstraße 30 - 3444866 Bochum-Wattenscheid, Am Wall 1346236 Bottrop, Gleiwitzer Platz 3 45711 Datteln, Hafenstr. 146282 Dorsten, Platz der Deutschen Einheit 644137 Dortmund, Kuhstr. 2 44263 Dortmund, Hörder Burgstraße 9 - 1144265 Dortmund, Wittbräuckerstr. 94044265 Dortmund, Freie-Vogel-Straße 36944269 Dortmund, Kopenhagener Str. 144139 Dortmund, Florianstr. 15-2145894 Gelsenkirchen, Maelostr. 845881 Gelsenkirchen, Rolandstr. 1458095 Hagen, Am Widey 2 - 458095 Hagen, Friedrich-Ebert-Platz 244623 Herne, Berliner Platz 9 44623 Herne, Hermann-Löns-Str. 5444532 Lünen, Bäckerstr. 3145657 Recklinghausen, Westerholter Weg 8258332 Schwelm, Kurfürstenstr. 2958332 Schwelm, Untermauerstr. 19-2359423 Unna, Märkische Str. 258452 Witten, Hammerstr. 9-11
Standorte59821 Arnsberg, Jahnstr. 559755 Arnsberg, Neheimer Markt 3 a57439 Attendorn, Am kleinen Graben 257319 Bad Berleburg, Odebornsweg 359929 Brilon, Gartenstr. 1758636 Iserlohn, Vinckestr. 1659555 Lippstadt, Ostwall 2458507 Lüdenscheid, Knapper Str. 5958507 Lüdenscheid, Lösenbacher Str. 29 (Parkhaus)59872 Meschede, Winziger Platz 757462 Olpe, Winterbergstr. 1958840 Plettenberg, Königstr. 1357074 Siegen, Frankfurter Str. 257074 Siegen, Frankfurter Str. 1259494 Soest, Walburgerstr. 6
Standorte33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 57 33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 5933617 Bielefeld, Am Ellerbrocks Hof 2-633034 Brakel, Nieheimer Str. 2332257 Bünde, Nordring 1132756 Detmold, Wiesenstr. 2232339 Espelkamp, Breslauer Str. 2533330 Gütersloh, Barkeystr. 1933790 Halle, Kaiserstr. 3132052 Herford, Kurfürstenstr. 3 - 732052 Herford, Fürstenaustr. 6 (Parkhaus)37671 Höxter, Roonstr. 1432657 Lemgo, Walterstr. 832312 Lübbecke, Bahnhofstr. 632423 Minden, Marienwall 27 33102 Paderborn, Friedrichstr. 17-19/Fürstenbergstr. 20b33378 Rheda-Wiedenbrück, Hauptstr. 9334414 Warburg, Josef-Wirmer-Str. 28