Für die regelmäßig wiederkehrenden Bauunterhaltungsarbeiten sollen im Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 Abs. 4 VOB/A die Bodenbelagarbeiten an den Liegenschaften Siegen, Olpe, Attendorn und Bad Berleburg als Rahmenvereinbarung im Sinne des § 4a VOB/A vergeben werden.
Weitere Erfüllungsorte siehe Anlage 01b_Losaufteilung_Boden
Vertragsbeginn ist gleich Zuschlagstermin. Der Vertrag endet am 30.04.2027 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 48 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2029.