Auftragsgegenstand ist die Belieferung mit Fachliteratur im Rahmen eines Online-Verwaltungsportals für die AOK NordWest. Derzeit umfasst die Fachliteratur ca. 310 Abonnements sowie diverse Einzel-/Monobestellungen. Es handelt sich dabei um Fachliteratur unterschiedlicher Produktkategorien.
Die Belieferung der Fachliteratur erfolgt zurzeit an insgesamt 81 AOK-Standorte, die Tageszeitungen werden an gegenwärtig einem AOK-Standort (Wittbräucker-Str. 940 in 44265 Dortmund) ausgeliefert. Die übrigen Tageszeitungen wurden durch e-Paper ersetzt. Die Standorte befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Aufgrund organisatorischer Veränderungen werden sich die Anzahl einiger Standorte bzw. deren Anschriften ggf. noch verändern.
Das Online-Verwaltungsportal soll die im Umlauf befindliche Fachliteratur übersichtlich und strukturiert darstellen. Ebenso muss der Bestell-, Liefer- und Rechnungsstatus sowie die Lieferzeiten für alle Abonnements und Einzel-/Monobestellungen darüber einsehbar sein. Abbestellungen der Abonnements, Stornierungen und Reklamationen der Fachliteratur sind ebenfalls über das Tool abzuwickeln. Alle Bestellungen können nach Titel, Bruttopreis, Bestelldatum, Produktgruppe, Kostenstelle, Bezieher, Orga-Einheit, Standort und Sachkonto ausgewertet werden.
Der Vertrag beginnt zum 01.01.2026. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich zunächst auf zwei Jahre. Sie verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und endet spätestens am 31.12.2029.
Die Belieferung der Fachliteratur erfolgt zurzeit an insgesamt 81 AOK-Standorte, welche sich in den Landesteilen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein befinden.
50 Prozentpunkte für eine Konzeptdarstellung und 50 Prozentpunkte für die Bewertung des Online-Verwaltungsportals im Rahmen einer Teststellung/eines Testzugangs.
Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweitdiese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt die Wertung ausschließlich auf Basis der Qualität. Eine Preisabfrage findet nicht statt, da die Vergütung der Fachliteratur der gesetzlichen Preisbindung unterliegt. Die Bereitstellung des Online-Verwaltungsportals erfolgt unentgeltlich.
Im Rahmen der Konzeptbewertung wird folgendes gefordert:
Beschreiben Sie, wie Sie das Thema Nachhaltigkeit im Hinblick auf Verpackungsmaterial und Versand berücksichtigen.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest(II) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).