Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Aufträge, die
1. Vom Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind:
Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Briefsendungen, die mindestens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr um-fassen.
2. Nach Art und Umfang vergleichbar sind:
Für Lose mit regionaler Zustellung (Lose 2 bis 7) können sowohl Referenzen mit bundesweiter als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden.
Für das Los mit bundesweiter Zustellung (Los 1) sind nur Referenzen mit bundesweiter Zustellung zulässig.
Sofern Sie sich auf mehrere Lose bewerben, können die Referenzen insgesamt die addierten Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken.
Bezieht sich der Bieter bei seinen Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte Postsendungsvolumen an, sodass für alle vier Lose zwei Referenzen ausreichend sein können.
Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der Postsendungsvolumina angerechnet werden.
Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind genau zwei Referenzen, welche innerhalb des-selben Leistungszeitraums erbracht wurden, nachzuweisen.
Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen Referenzen wie folgt begrenzt:
- 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen
- 6 Referenzen bei 3 bebotenen Losen
- 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen
- 10 Referenzen bei 5 bebotenen Losen
- 12 Referenzen bei 6 bebotenen Losen
- 14 Referenzen bei 7 bebotenen Losen
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden)
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt zwei.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.