Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023 - 2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt und erreicht werden sowie
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden)
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt drei.
Als vergleichbar gelten Druckleistungen, die
1. mengenmäßig je Referenz zu 50 % dem ausgeschriebenen jährlichen Auftragsvolumen entsprechen (d.h. Los 1: 70.857.084 Stück von Vordrucken, Los 2: 17.983.113 Stück von Vordrucken; bei Angebot auf alle Lose je Referenz:88.840.197 Stück von Vordrucken, und
2. die den Druck von DS-Sätzen, Wasserzeichen und verschieden farbigen Vordrucken zum Inhalt hatten.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend erforderlich sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.