Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (09.2022 - 08.2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Los 1:
Die Mindestanforderungen für die Referenzen sind:
a.) Nachweis über mindestens 100 verschiedene Einrichtungsgegenstände, die innerhalb von zwei Arbeitswochen (je 6 Werktage) ordnungsgemäß und einwandfrei geliefert und betriebsfertig montiert.
b.) Nachweis über die Belieferung von 10 verschiedenen Standorten mit Einrichtungsgegenständen innerhalb von 12 Monaten, bei denen mindestens an 6 Standorten entsprechende Planungsleistungen erbracht wurden.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Zeitraum von 12 Monaten geleistet wurden und nicht länger als drei Jahre (01.09.2022 bis 31.08.2025) her sind.
Los 2:
Gefordert werden mind. zwei Referenzen, die jeweils nachweisen, dass mindestens 350 lfm. Anbauleuchten (AL) und 350 lfm. Pendelleuchten (PL) innerhalb der letzten drei Jahre (01.09.2022 bis 31.08.2025) ordnungsgemäß und einwandfrei geliefert, betriebsfertig montiert bzw. installiert wurden.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden).
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt für:
Los 1: für a) und für b) jeweils eine Referenz
Los 2: Zwei Referenzen
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.