Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Standardmobiliar zur Büroeinrichtung für die AOK Nordwest.
Die AOK NordWest sucht einen zuverlässigen Rahmenvertragspartner zur Lieferung und Montage von Standardmobiliar. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage einzelner Büroeinrichtungsstücke bis hin zur vollständigen Einrichtung einzelner Standorte mit Standardmobiliar.
Der Auftrag wird in vier Lose aufgeteilt:
Los 1: Büromobiliar (BM) - (Schreibtische, Tische, Schränke)Los 2: Stühle (ST) - (Bürodrehstühle, Konferenzstühle)Los 3: Akustikelemente - Trennwände (TW)Los 4: Wertfachschränke (WS)
Beginn: 01.08.2026 / Ende 31.07.2028; Der Vertrag verlängert sich längstens zweimalig um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien fristgerecht kündigt:1. Verlängerungsoption Beginn 01.08.2028 / Ende 31.07.2029; 2. Verlängerungsoption Beginn 01.08.2029 / Ende 31.07.2030
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Erfüllungsorte befinden sich im Bundesland Schleswig-Holstein und der Region Westfalen-Lippe.
Umwelt 5%, Service 5 %, Teststellung 30%
Preis 60%
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags):Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Die aktuellen Umweltvorschriften sowie der ausschließliche Einsatz von umweltverträglichen Arbeitsverfahren und -mittel sind verpflichtend.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(I) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 (C-23/20) werden als Höchstwerte (Maximalabnahme) die folgenden Beträge festgelegt, mit deren Erreichen der Vertrag ohne gesonderte Kündigung endet:
Los 01 Sonstige Büromöbel 1.515 StLos 02 Stühle 1013 StLos 03 Trennwände 175 StLos 04 Wertfachschränke 395 St
(II) Die Bewertung des Kriteriums "Qualität" erfolgt u a. im Rahmen einer Teststellung. Die Bieter werden nach Angebotsabgabe (voraussichtlich KW 22) mit gesondertem Schreiben und einem zeitlichen Vorlauf von 5 (Werk-)Tagen zur Teststellung aufgefordert.
(III) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Datenschutzbestimmungen
(IV) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(V) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Die AOK NordWest sucht einen zuverlässigen Rahmenvertragspartner zur Lieferung und Montage von Standardmobiliar. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage von Standardmobiliar (Schreibtische, Tische, Schränke).
Die AOK NordWest sucht einen zuverlässigen Rahmenvertragspartner zur Lieferung und Montage von Standardmobiliar. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage von Stühlen.
Die AOK NordWest sucht einen zuverlässigen Rahmenvertragspartner zur Lieferung und Montage von Standardmobiliar. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage von Akustikelementen und Trennwänden.
Die AOK NordWest sucht einen zuverlässigen Rahmenvertragspartner zur Lieferung und Montage von Standardmobiliar. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und Montage von Wertfachschränke.