Die AOK NordWest sucht im Rahmen eines offenen, europaweiten Verfahrens ein Unternehmen zur Lieferung, Montage, Installation, Systemintegration, Inbetriebnahme und Leitungsführung eines digitalen Schließsystems (Hard- und Software einschließlich Schulungs- und Serviceleistungen).
Gegenstand der Ausschreibung sind Hardware und Software für ein digitales Schließsystem für die AOK NordWest und dessen Implementierung als einheitliches, den derzeitigen Sicherheits- und Digitalisierungsstandards, sowie an die Organisations- und Geschäftsprozesse der AOK NordWest entsprechendes Schließ- und Zutrittssystem.
Zum aktuellen Stand hat die AOK Nordwest kein durchgängig digitales oder einheitliches Schließsystem. Es soll die Einführung eines Schließsystems gesamtheitlich für die AOK NordWest erfolgen. Der Fokus liegt auf einer einheitlichen Schließung der Außenhaut und mindestens der Sicherung der Poststellen/Schleusen/IT-Bereiche sowie eine logische und wirtschaftliche Trennung der öffentlichen- und nichtöffentlichen Bereiche.
Hierzu wird ein Unternehmen gesucht, dass die Lieferung, Montage, Installation, Systemintegration, Inbetriebnahme und Leitungsführung eines digitalen Schließsystems (Hard- und Software einschließlich Schulungs- und Serviceleistungen) übernimmt.
Das System soll als OnPremise Lösung mit Onlinefunktion angeboten werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für zwei Jahre geschlossen. Die Laufzeit kann zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn keiner der Vertragsparteien fristgerecht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Erfüllungsorte beschränken sich auf die Liegenschaften der AOK NordWest in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Eine Liste zu den Standorten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
I) Der Höchstwert für die maximale Laufzeit von vier Jahren beträgt 2.500.000 EUR.
(II) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen-Datenschutzbestimmungen
(III) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(IV) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive Datenschutz i. H. v. 2.000.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.Hinweise:(a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (07.2022 - 06.2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Aufträge, die im Zuge einer Lieferung von Hardware und Software sowie Planung und Implementierung einer digitalen Schließanlage inklusive Montage und Systemintegration im Kritis-Sektor durchgeführt worden sind. Die Aufträge müssen für Auftraggeber mit mindestens 3000 Mitarbeitern/Usern an mindestens 10 Gebäuden mit insgesamt mindestens 500 Schließeinheiten erbracht worden sein.
Insgesamt wird eine Referenz gefordert. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen.
Hinweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
DIN ISO 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter weist mit Angebotsabgabe nach, dass er über eine Zertifizierung nach DIN ISO 27001 verfügt.
Hinweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam erbracht werden. Dazu ist die Erklärung und Unterlage für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Unterlage für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärung ist bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
DIN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter weist mit Angebotsabgabe nach, dass er über eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 verfügt.
Hinweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann der zuvor genannte Nachweis gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Unterlage für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärung ist bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
Eigenerklärung zur Qualifikation des Projektteams (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt, dass das einzusetzende Projektteam, bestehend aus Projektleitung, stellvertretender Projektleitung und Projektmitarbeitende, die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) unter Ziffer 1.14 aufgeführten Qualifikationsanforderungen vollumfänglich erfüllt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, entsprechende Qualifikationsnachweise nachzufordern.
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder derBietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Es gelten folgende besonderen Bedingungen:
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB NRW)- Datenschutzbestimmungen der AOK NordWest