Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die Außen- und Grünanlagen von sechs Liegenschaften in Ostwestfalen-Lippe in einem sehr guten Zustand zu halten und alle notwendigen Pflege- und Reinigungsmaßnahmen vorzunehmen. Zudem ist die Verkehrssicherheit der Grünanlagen und der Außenanlagen zu gewährleisten.
Ausgeschrieben werden Rahmenverträge für die Außen- und Vegetationspflege an sechs Standorten der AOK NordWest. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf den optischen Gesamteindruck - dies gilt auch für die Außenanlagen. Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die Außen- und Grünanlagen der Liegenschaften in einem sehr guten Zustand zu halten und alle notwendigen Pflege- und Reinigungsmaßnahmen vorzunehmen. Zudem ist die Verkehrssicherheit der Grünanlagen und der Außenanlagen zu gewährleisten.
Die Leistung wird in sechs Teillosen ausgeschrieben:Los 1 BielefeldLos 2 DetmoldLos 3 HerfordLos 4 HöxterLos 5 LübbeckeLos 6 Paderborn
Die Durchführung der Außen- und Vegetationspflege an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren (Herford und Lübbecke abweichend ein Jahr und elf Monate) mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr sowie anschließend der einmaligen Verlängerung um acht Monate ausgeschrieben.
Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr sowie anschließend der einmaligen Verlängerung um acht Monate
Die Erfüllungsorte der einzelnen Lose werden in den Losangaben beschrieben.
Preis
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.6 des Vertrags):Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Einsatz umweltfreundlicher Geräte, wie z.B. akkubetriebene Gartengeräte, sind präferiert einzusetzen. Ebenfalls bevorzugt werden mechanische oder biologische Verfahren zur Unkrautbekämpfung, sowie eine Förderung der Biodiversität.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
1)Die Höchstwerte betragenLos 1 Bielefeld: 59.670,00 EURLos 2 Detmold: 75.984,00 EUR Los 3 Herford: 145.680,00 EURLos 4 Höxter: 131.280,00 EUR Los 5 Lübbecke: 40.770,00 EURLos 6 Paderborn: 72.705,00 EUR
2)Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht der Auftraggeberin zwingend erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer Ortsbegehung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Die Besichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung vom 23.07.2026 bis 18.08.2026 möglich.
3)(I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen-Datenschutzbestimmungen(II) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens einmal um 12 Monate sowie einmal um 8 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.