Lieferung eines LF10 in Anlehnung an DIN 14530-05
Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Teile davon aus dem Bestand, der Rest wird separat beschafft. Es sind Normabweichungen in der Leistungsbeschreibung definiert. Abweichend der Norm (jedoch nicht abschließend aufgelistet) ist vorgesehen: Abmessungen in Anlehnung eines HLF20, eine höhere zGG, ein größerer Löschwassertank i.V.m einer stärkeren FPN, 4 PA-Geräten im Mannschaftsraum, Bodensprühdüsen und ortsspezifische Zusatzbeladung.
Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Alle Trittstufen, Bordwandklappen oder sonstige begehbare Flächen (insb. Dach) sind rutschhemmend auszuführen. Fahrzeuge mit höherer Rutschfestigkeit werden entsprechend bewertet. Mindestrutschfestigkeit ist R11. Details in der LB siehe 1.8.3 a
Lieferung und Montage einer StVZO-konform geschalteten seitlichen Blaulichtleiste/Blaulichtelementen je Fahrzeugseite. Details gem. LB Pos. 1.9.1 c
Ausstattung der Umfeldbeleuchtung mit zusätzlich separat schaltbaren LED-Leuchtbänder für eine Fernumfeld-Beleuchtung. LED-Leuchtbänder mit Lichtstrom > 1.500 lm/m (verbaute Länge) werden bevorzugt. Details siehe LB Pos. 1.10.1 c.
Das Löschwassernutzvolumen muss zwischen 1.600 l und 2.400 l liegen Eine Gewichtsreserve von mind. 3% zGG ist freizuhalten. Die Gewichtsbilanz nach LB Pos. 1.15.2 b muss die Gewichtsreserve und das Löschwassernutzvolumen ausweisen. Es ist das Gewicht der Beladung nach Anlage 1 zu berücksichtigen. Das zGG darf nicht überschritten werden. Es gelten die Bedingungen nach LB Pos. 1.15.2 b zur Gewichtsbilanz.
Bieter müssen für die Wartung und Inspektion des Fahrgestells eine Vertragswerkstatt im Umkreis der AG benennen, bei der die genannten Aufgaben durchgeführt werden können. Gewertet wird für alle Bieter einheitlich die kürzeste Fahrzeit in Minuten. Diese wird zeitgleich und einheitlich für alle Bieter durch die ausschreibende Stelle bei der Angebotswertung mittels Online-Tool für LKW-Routenplaner (www.maptrip.de) ermittelt. Anzugeben ist daher die Adresse der Werkstatt, die Ermittlung der Fahrzeug erfolgt durch die ausschreibende Stelle. Aus technischen Gründen der Angebotswertung muss hier jedoch die korrekte Berücksichtigung der Fahrzeit eingestellt werden.
Es ist eine verbindliche Lieferzeit durch den Bieter anzugeben. Diese soll möglichst kurz sein. Die maximale Lieferzeit gemäß den Vergabeunterlagen ist zu beachten. Die Angabe erfolgt in Wochen
Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundendpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung oder bei Änderungen am Bedarf behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Bei der Berechnung von Optionspreisen, sind alle damit zusammenhängenden Kosten (z.B. zusätzliche Montagearbeiten, Umbauten, leistungsstärkere Aggregate, usw.) in dem Optionspreis mit einzuberechnen. Eine Preiserhöhung durch den Wegfall einer Option nach Angebotsende ist ausgeschlossen.Als Option vorgesehen ist: Dachklimaanlage Mannschaftsraum
Es handelt sich hierbei um die Wiederholung des aufgehobenen Verfahrens mit der internen Maßnahmennummer 2025-020.
Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges
Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle.
Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.
Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Fehlende Unterlagen werden nach den Regelungen des §56 Absatz (2) und Absatz (3) VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgefordert
Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Beladeplanvorschlag (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zur Angebotsabgabe einen realitätsnahen Beladeplanvorschlag abgeben. Musterzeichnungen gemäß Vergabeunterlagen sind zulässig.
EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Vergleich zur Leistungsbeschreibung werden nicht beachtet. Es gelten allein die Angaben der Leistungsbeschreibung zur verbindlichen Umsetzung gemäß Angebotspreis. Fehler gehen zu Lasten des Bieters. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Rückfragen zum EDV-Angebot vor.
Erklärung Mitarbeiter und Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zu den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben machen zu1) Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt2) Umsatz
Fahrgestell-Spezifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot eine separate Fahrgestell-Spezifikation (Beschreibung) des angebotenen Fahrgestells beilegen.
Fahrzeugzeichnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen dem Angebot eine Fahrzeuggesamtzeichnung, aus dem die angegebenen Abmessungen (Höhe, Breite usw.) sowie die Anbauteile erkennbar sind. Vergleichbare Musterzeichnungen sind zugelassen.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.
IHK Mitgliedschaftsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen IHK Mitgliedsnachweis oder vergleichbar (zum Zeitpunkt der geplanten Auftragsvergabe max. 1 Jahr alt) nachweisen
Produkthaftpflichtversicherung Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Produkthaftpflichtversicherungsnachweis gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)
Referenzliste Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)
Technische Datenblätter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot alle technische Datenblätter, die eine Überprüfung zur Umsetzung der Leistungsbeschreibung ermöglichen, beifügen.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend aufgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigungen:- der Berufsgenossenschaften- der zuständigen Steuerbehörden/Finanzämter (sofern diese solche Bescheinigungen ausstellen)- der Sozialversicherungsstellen
Vorl. Bilanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorläufige Energie- und Gewichtsbilanz für das Fahrzeug gem. Leistungsbeschreibung
Produkthaftpflichtversicherung - Bieter müssen eine zum Auftragszeitpunkt gültige Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR pro Schadensfall und -jahr nachweisen können.
Mindestreferenzen - Es werden nur Bieter zugelassen, die mindestens 3 vergleichbare Aufbauten gebaut und ausgeliefert haben. Der Auslieferungszeitpunkt darf dabei maximal 3 Jahre vom Vormonat der Angebotsabgabe zurückliegen. Als vergleichbar gelten ausschließlich Fahrzeuge der Gewichtsklasse MII oder MIII mit einer Länge von bis zu 8,6 m für den deutschen Feuerwehrmarkt. Demnach gelten ausschließlich: LF10, LF20, HLF10, HLF20, TLF2000 oder TLF3000.
Der Angebotspreis ist ein Festpreis. Es gilt die Preisgleitklausel nach AGBF Empfehlung (Details siehe Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin wird nach erfolgreicher und mangelfreier Auslieferung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller die tatsächlichen Fahrgestellkosten gegen Rechnung begleichen. Voraussetzung ist darüber hinaus die Eigentumsübertragung des Fahrgestells an die Auftraggeberin und der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen/Zerstörungen. Der Restbetrag wird nach erfolgreicher und mangelfreier Abnahme des Fahrzeuges im Herstellerwerk gegen Rechnung begleichen. Eine Vorauskasse oder Anzahlung wird ausgeschlossen.
Einzureichende Unterlagen:- Leistungsbeschreibung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bieter müssen die aktuelle und vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung einreichen.- Unterlagen gem. Abschnitt Anlage c) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind alle Unterlagen gem. der Aufforderung zur Angebotsabgabe (631 EU) Abschnitt Anlage c) einzureichen.