Verfahrensangaben

FW Wohltorf (Amt Hohe Elbgeest) - Lieferung 1x HLF20

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.10.2026
19.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Wohltorf (Amt Hohe Elbgeest)
t: +4941049900
Christa-Höppner-Platz 1
21521
Dassendorf
Deutschland
DEF06
info@amt-hohe-elbgeest.de
+49 41049900

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
DE276233331
Flughafenstr 52a
22335
Hamburg
Deutschland
DE600
ausschreibung@bbs-planung.de
+49 40609458260
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
t:+494319884542
Düsternbrooker Weg 92
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144213-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung eines HLF20 an die Freiwillige Feuerwehr.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer und haftet auch dementsprechend. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Teile davon aus dem Bestand, der Rest wird separat beschafft. Lieferort für das Fahrzeug ist das Herstellerwerk des Bieters, die Überführung zum Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
30
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
76,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung Fahrerraum-Bedientableau

Der Bedienbereich des Fahrzeuges und Aufbaus im Fahrerbereich ("Fahrerraum-Bedientableau" nach 1.5.2 c) soll einfach zu bedienen sein. Die Auftraggeberin setzt dabei auf moderne, übersichtlich gestaltete Bedienbereiche, die durch die komplexe Vielfalt des Fahrzeuges nur das farblich anzeigen und bedienbar machen, was in der aktuellen Betriebssituation möglich ist. Es gelten die nachfolgenden Abstufungen/Wertungspunkte zur Leistungserfüllung.

Gewichtung
4,992

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung Mannschaftsraum-Bauform

Die Wahl der Bauform des MR-Modules obliegt dem Bieter. Der Mannschaftsraum kann ein dauerfest angeschlossen Modul an der Fahrerkabine oder ein zugekauftes oder herstellereigenes separates Modul zwischen Fahrerraum und Aufbau oder in den Aufbau integriert sein.

Gewichtung
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung Einstiegsstufen

Der Ein- und Ausstieg aus dem Mannschaftsraum muss mit oder ohne Atemschutzgerät sicher möglich sein. Bevorzugt werden dabei Ein- und Ausstiege aus dem MR, die ohne klappende Trittstufen auskommen, dabei jedoch den Anforderungen an unterschiedlich große Trittstufen (treppenähnlich) entsprechen

Gewichtung
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Spaltmaß der Bordwandklappen

Die Bordwandklappen der Geräteentnahme müssen insgesamt über die gesamte Aufbaulänge reichen und dürfen keine größeren Spaltmaße aufweisen. Bei unterschiedlichen Spaltmaßen des Bieters gilt in der Wertung das größte Spaltmaß.

Gewichtung
3,024

Zuschlagskriterium

Qualität
seitliche Blaulicht-Elemente

] LED-Blaulichtkomponenten, die StVZO konform zusätzlich über die Aufbaulänge seitlich an der Dachkante angebracht sind, werden bevorzugt und dementsprechend gewertet. Als Aufbaulänge gilt alles, was durch den Aufbauhersteller an die Fahrerkabine angeschlossen wird (also auch MR-Module und oder Integralkabinen)

Gewichtung
4,992

Zuschlagskriterium

Qualität
Löschwassernutzvolumen

Das nutzbare Löschwasservolumen beträgt mind. 1.600 l, bei Gewichtsreserven darf ein größeres Löschwassernutzvolumen angeboten werden.
Die Vorgaben zur Gewichtsreserve nach der Gewichtsbilanz (1.15.2) sind bei der Angabe des Löschwassernutzvolumens zu berücksichtigen. Die Vorgaben besagen: Abgabe einer vorläufigen Gewichtsbilanz - mit dem realen Fahrgestellgewicht,
- mit den in der DIN genannten Gewichten der DIN-Beladung (nach Tabelle 1),
- mit den Gewichten der Zusatzbeladung
- ABWEICHEND mit 9 Personen (inkl. PSA) à 120 kg
- mit dem angesetztem Löschwassernutzvolumen des Bieters nach 1.13.1
- und einer Massenreserve von 3% der zGG

Gewichtung
4,992

Zuschlagskriterium

Qualität
Löschwassernutzvolumen

Das nutzbare Löschwasservolumen beträgt mind. 1.600 l, bei Gewichtsreserven darf ein größeres Löschwassernutzvolumen angeboten werden.
Die Vorgaben zur Gewichtsreserve nach der Gewichtsbilanz (1.15.2) sind bei der Angabe des Löschwassernutzvolumens zu berücksichtigen. Die Vorgaben besagen: Abgabe einer vorläufigen Gewichtsbilanz - mit dem realen Fahrgestellgewicht,
- mit den in der DIN genannten Gewichten der DIN-Beladung (nach Tabelle 1),
- mit den Gewichten der Zusatzbeladung
- ABWEICHEND mit 9 Personen (inkl. PSA) à 120 kg
- mit dem angesetztem Löschwassernutzvolumen des Bieters nach 1.13.1
- und einer Massenreserve von 3% der zGG

Mindestpunktzahl
1.600,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundendpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung oder bei Änderungen am Bedarf behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Bei der Berechnung von Optionspreisen, sind alle damit zusammenhängenden Kosten (z.B. zusätzliche Montagearbeiten, Umbauten, leistungsstärkere Aggregate, usw.) in dem Optionspreis mit einzuberechnen. Eine Preiserhöhung durch den Wegfall einer Option nach Angebotsende ist ausgeschlossen.

Als Option ist eine Löschwassertankheizung vorgesehen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges

Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYD2DYR636YXN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen; die Vergabekammer soll die Akteneinsicht elektronisch gewähren. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle.

Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.

Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu
vertreten hat.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden nach den Regelungen des §56 Absatz (2) und Absatz (3) VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Beladeplanvorschlag (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zur Angebotsabgabe einen realitätsnahen Beladeplanvorschlag abgeben. Musterzeichnungen gemäß Vergabeunterlagen sind zulässig.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Vergleich zur Leistungsbeschreibung werden nicht beachtet. Es gelten allein die Angaben der Leistungsbeschreibung zur verbindlichen Umsetzung gemäß Angebotspreis. Fehler gehen zu Lasten des Bieters. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Rückfragen zum EDV-Angebot vor.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Fahrgestell-Spezifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot eine separate Fahrgestell-Spezifikation (Beschreibung) des angebotenen Fahrgestells beilegen.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Fahrzeugzeichnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen dem Angebot eine Fahrzeuggesamtzeichnung, aus dem die angegebenen Abmessungen (Höhe, Breite usw.) sowie die Anbauteile erkennbar sind. Vergleichbare Musterzeichnungen sind zugelassen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

IHK Mitgliedschaftsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen IHK Mitgliedsnachweis oder vergleichbar (zum Zeitpunkt der geplanten Auftragsvergabe max. 1 Jahr alt) nachweisen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

ISO 9001 Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der ISO 9001 gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignung in der Angebotsphase)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Produkthaftpflichtversicherungsnachweis gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzliste Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Technische Datenblätter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot alle technische Datenblätter, die eine Überprüfung zur Umsetzung der Leistungsbeschreibung ermöglichen, beifügen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend aufgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- der Berufsgenossenschaften
- der zuständigen Steuerbehörden/Finanzämter (sofern diese solche Bescheinigungen ausstellen)
- der Sozialversicherungsstellen

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Vorl. Bilanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorläufige Energie- und Gewichtsbilanz für das Fahrzeug gem. Leistungsbeschreibung

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

ISO 9001 Zertifizierung - Bieter müssen eine zum geplanten Auftragsdatum gültige ISO9001 Zertifizierung (oder vergleichbar) nachweisen können.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung - Bieter müssen eine zum Auftragszeitpunkt gültige Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensjahr und Schadensfall nachweisen können.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestreferenzen - Es werden nur Bieter zugelassen, die mindestens 3 vergleichbare Aufbauten gebaut und ausgeliefert haben. Der Auslieferungszeitpunkt darf dabei maximal 3 Jahre vom Vormonat der Angebotsabgabe zurückliegen. Als vergleichbar gelten ausschließlich HLF20 auf 16 t Fahrgestellen für den deutschen Feuerwehrmarkt.
Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Baugleiche Aufbauten an einen gleichen Auftraggeber werden nicht mehrfach
gewertet. Die Referenzliste gemäß den Vergabeunterlagen wird ausgefüllt beigelegt.

Finanzierung

Der Angebotspreis ist ein Festpreis. Es gilt die Preisgleitklausel nach AGBF Empfehlung (Details siehe Vergabeunterlagen).
Die Auftraggeberin wird nach erfolgreicher und mangelfreier Auslieferung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller die tatsächlichen
Fahrgestellkosten gegen Rechnung begleichen. Voraussetzung ist darüber hinaus die Eigentumsübertragung des Fahrgestells an die
Auftraggeberin und der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen/Zerstörungen.
Der Restbetrag wird nach erfolgreicher und mangelfreier Abnahme des Fahrzeuges im Herstellerwerk gegen Rechnung begleichen. Eine Vorauskasse oder Anzahlung wird ausgeschlossen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Leistungsbeschreibung: Bieter müssen die aktuelle und vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung einreichen.
- Unterlagen gem. Abschnitt Anlage c): Es sind alle Unterlagen gem. der Aufforderung zur Angebotsabgabe (631 EU) Abschnitt Anlage c) einzureichen.
Die Formulare VVB 234, VVB 233 und VVB 235 dürfen abweichend entfallen, wenn keine Bietergemeinschaft vorliegt oder Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung