Es ist eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse 3, entsprechend VDE 0185, auf dem Dach der Schule zu installieren. Die Fangleitungen auf dem Dach sind mit einer Maschenweite von max. 15 x 15 m auszuführen. Für den Blitzschutz von Dachkuppeln und anderen Dachaufbauten sind Fangstangen zu installieren, die isoliert aufzustellen sind. Für die PV-Anlage ist eine Funktionserdung der metallen
Unterkonstruktion vorzusehen, die mit einem Leitungsquerschnitt von mindestens 16 mm2 Cu an einer Potentialausgleichschiene angeschlossen wird. Und zur Vermeidung von Nährungen eine Fangeinrichtung ist im Bereich der PV-Anlage mit isoliert aufgestellten Fangstangen zu realisieren. Ableitungen sind im Abstand von durchschnittlich 15 m hinter der Fassade nach oben zu führen. Diese sind direkt mit dem Ringerder zu verbinden. Die Trennstellen für die Ableitungen sind auf dem Dach vorzusehen.
Erdung
Als Gebäudeerdung ist ein Fundamenterder aus V4A Material mit einer Maschenweite von max. 10 x 10 m unterhalb der Bodenplatte zu installieren. An diesen Fundamenterder sind die Ableitungen der Blitzschutzanlage anzuschließen.
Blitzschutz-Potentialausgleich
In der Bodenplatte ist für den Potentialausgleich Bandeisen mit einer Maschenweite von 20 x 20 m einzulegen Dieser Potentialausgleich ist im Abstand von maximal 20 m mit dem Gebäudeerder zu verbinden. Die Stahlstützen auf der Bodenplatte im EG sind mit jeweils einer Anschlussleitung aus V4A Stahl anzuschließen. In allen Technikräumen und in der Aufzugunterfahrt sind Anschlussfahnen für Potentialausgleichschienen zu installieren