Eigenerklärung zu Referenzen - Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Benennung geeigneter Referenzprojekte nachzuweisen. Hierzu sind mindestens drei (3) Referenzen über wesentliche, in den letzten drei (3) Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen vorzulegen, die hinsichtlich Art, Umfang, Komplexität und Betriebsanforderungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Klarstellender Hinweis: der oben angegebene Referenzzeitraum von drei Jahren beginnt rückgerechnet ab dem Veröffentlichungszeitpunkt der Ausschreibung (am 06.07.2026). Es ergibt sich damit ein Referenzzeitraum vom 06.07.2023 bis einschließlich 05.07.2026.
Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privat),
- Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
- Leistungszeitraum,
- Netto-Jahresauftragswert,
- Beschreibung der erbrachten Leistungen.
Mindestanforderung:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen über erfolgreich realisierte und im produktiven Routinebetrieb befindliche Projekte vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Von den eingereichten Referenzen muss mindestens eine (1) Referenz die erfolgreiche Implementierung und den produktiven Betrieb nachweisen, das alle folgende Anforderungen erfüllt:
- mindestens 800 Planbetten
- produktiver Einsatz automatischer Einlagerungssysteme.
Die vorgenannten Anforderungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Referenzprojekt produktiv umgesetzt und in Betrieb sein. Referenzen, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.