1. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. 2. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis zur genannten Frist erfolgen.Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden können. 3. Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen. 4.Eignungsnachweise werden nur von dem Bestbieter und dessen Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen gefordert.Der Bestbieter sowie dessen Nachunternehmer haben im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtend vorzulegende Erklärung und Nachweise innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzuweisen. Diese ist je nach persönlicher Fristsetzung im gesonderten Schreiben an den Bestbieter 3 Werktage bis 5 Werktage lang und kann auf gesondertes Verlagen um höchstens 5 Werktage verlängert werden. Die Unterlagen müssen über dieses Portal hochgeladen werden oder falls dies nicht möglich ist per eMail an vergabe@gardelegen.de gesendet werden. Bei nicht fristgerechter Vorlage dieser Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. 5. Stellen Sie Verstöße gegen die Vergabevorschriften fest, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie diese bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber uns schriftlich oder elektronisch gerügt haben.