Die ZUG (im weiteren "Auftraggeberin") strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung (nachfolgend "RV") mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, die zum bedarfsgerechten Abruf von Notebooks, Dockingstationen und sonstigem Zubehör sowie Serviceleistungen (Reparaturen) berechtigt (Neubestand). Durch den Abschluss dieser RV wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet.
Für den Rahmenvertrag wird ein Höchstwert von 1.086.000,00 EUR bis zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbart (Obergrenze). Die Auftraggeberin kann Leistungen auf Grundlage dieses Vertrages bis zu diesem Höchstwert beauftragen. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme des Höchstwertes besteht nicht. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Lieferungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Die Auftraggeberin hat in den vergangenen Jahren ca. 1.200 Notebook Lenovo Thinkpad L13 der Generationen 2, 4, und 5 über eine Rahmenvereinbarung gekauft (Altbestand), die weiterhin eingesetzt werden sollen, sofern sie funktionstüchtig sind und den Ansprüchen an Leistungsfähigkeit & Performance entsprechen. Viele der Notebooks befinden sich noch innerhalb der Herstellergarantie, so dass defekte Notebooks repariert werden können. Über den möglichst langfristigen Einsatz der Notebooks soll ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden.
Nach den zwei Jahren, zweimalig jeweils für 12 Monate.
gemäß den Ausschreibungsunterlagen
Preis
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Der vorhandene Bestand ist grundsätzlich noch von einer abgeschlossenen Lenovo-Herstellergarantie erfasst und hat vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages weiterhin betreut zu werden. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Ersatzteilversorgung bereitzustellen sowie die Abwärtskompatibilität des Zubehörs (soweit vom Hersteller Lenovo technisch unterstützt) zu beachten.
Um höchsten Anforderungen an IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu genügen, verfolgt die Auftraggeberin das Ziel, eine homogene IT-Umgebung zu betreiben. Dadurch sollen Wartungsaufwände reduziert sowie Störungen und Kompatibilitätsprobleme weitestgehend vermieden werden. Damit die vorhandenen Clients in den kommenden Jahren weiterhin genutzt und bei Bedarf durch neue Clients ersetzt werden können, bezieht sich die Ausschreibung auf das genannte Produkt Lenovo Thinkpad L13 - einschließlich Herstellergarantie für den Neubestand sowie begleitender Dienstleistungen für Alt- und Neubestand.
Umweltzertifikat TCO 9.0;ENERGY STAR 8.0, EPEAT Gold, Forest Stewardship Council® (FSC)
Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/