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Verfahrensangaben

RV Softwareverteilung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.04.2026
05.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH
Amtsgericht Bonn, HRB 23165
Robert-Schuman-Platz 3
53175
Bonn
Deutschland
DEA22
vergabestelle@z-u-g.org
+49 30726180000

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
11000000
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die ZUG setzt seit mehreren Jahren eine Softwareverteilungslösung zur zentralen Bereitstellung, Aktualisierung und Deinstallation von Anwendungen auf derzeit rund 1.500 Windows-Clients ein. Der bestehende Rahmenvertrag läuft im Jahr 2026 aus.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die ZUG die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines neuen Vertrages über eine Softwareverteilungslösung.
Mit der Einführung der ausgeschriebenen Lösung sollen insbesondere die automatisierte Bereitstellung, Aktualisierung und Deinstallation von Anwendungen sichergestellt, der administrative Auf-wand reduziert sowie die Einhaltung der Anforderungen des BSI-Grundschutzes und der Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstützt werden. Dabei sollen die im bisherigen Betrieb gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt werden.
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Implementierung und den Betrieb einer integrierten Softwareverteilungslösung für die zentrale Verwaltung, Verteilung und Aktualisierung von Anwendungen für voraussichtlich zunächst etwa 1.000 bis zu maximal 1.500 Windows-Clients der Auftraggeberin.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gliedern sich in folgende Leistungspakete:
- LP 1: Software zur Nutzungsüberlassung
- LP 2: Bereitstellung Hosting-Infrastruktur
- LP 3: Einführungs- und Migrationsprojekt (Projektphase)
- LP 4: Schulung mit Know-How-Transfer
- LP 5: Laufende Wartung (Maintenance) und Support (Servicephase)
- LP 6: Laufendes Consulting und Anpassung an betriebliche Erfordernisse
Der Rollout der Softwareverteilungslösung soll nach Zuschlagserteilung schrittweise beginnen, zu-nächst im Rahmen einer Pilotphase, und spätestens zum 31.12.2026 vollständig im produktiven Betrieb eingesetzt werden.
Parallel hierzu sollen die zuständigen IT-Mitarbeiter der Auftraggeberin in der Nutzung und Administration der Lösung geschult werden. Während der Vertragslaufzeit können zudem weitere Unterstützungsleistungen erforderlich werden, insbesondere Consulting-, Anpassungs- und Integrationsleistungen zur Berücksichtigung sich ändernder betrieblicher Anforderungen und technologischer Entwicklungen der IT-Systemlandschaft.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt vier (4) Jahre ab Zuschlagserteilung mit einem maximalen Höchstabrufvolumen von 340.000,00 Euro netto.
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird kein Anspruch des AN auf ein bestimmtes Auftrags-volumen bzw. eine bestimmte Auftragsmenge begründet. Die Entscheidung der AG über die An-zahl bzw. den Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Die Rahmenvereinbarung startet mit Zuschlagserteilung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens mit Erreichen des Höchstwerts und spätestens nach vier Jahren.
Alle Aufträge werden von der AG in Textform (E-Mail) generiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines Abrufs durch die Auftraggeberin erbracht. Abrufe können insbesondere folgende Leistungen betreffen:
- Bereitstellung zusätzlicher Softwarelizenzen
- Bereitstellung optionaler Mietmodule
- Consulting- und Unterstützungsleistungen
- Erweiterungen der Systemumgebung.
Abrufe erfolgen mindestens in Textform (z. B. E-Mail oder Ticketsystem). Der Auftragnehmer bestä-tigt den Eingang eines Abrufs unverzüglich in Textform.
Es gelten die Preise aus der Preisliste. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich:
- für Wartungs- und Supportleistungen jährlich im Voraus,
- für Consulting-Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand (nach Bedarf)
- für zusätzliche Softwarelizenzen anteilig entsprechend dem jeweiligen Abrechnungszeit-raum.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

gemäß den Ausschreibungsunterlagen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
340.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY69YTQ7BFPQV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

85
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

001-E-2601_A und B Kriterienkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Mindestanforderung

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Wir sind in einem Berufs- / Handelsregister eingetragen.
Oder:
Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister verpflichtet, können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.

Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir zur Bestätigung unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung Russland - Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

Wir erklären, dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

Wir erklären, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
? Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Scientology-Schutzklausel - Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es sind keine besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gemäß § 128 Abs. 2 GWB festgelegt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung