Entwicklung von Standards für das kommunale Klimaschutz-Monitoring inklusive der Weiterentwicklung von BISKO. Leitlinien für wirksamen kommunalen Klimaschutz.(Kurztitel: Standards für das kommunale Klimaschutz-Monitoring)
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beauftragt für den kommunalen Klimaschutz die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sog. Bilanzierungssystematik kommunal ("BISKO") sowie die Entwicklung geeigneter weiterer Standards bzw. Vorgehensweisen für ein umfassendes kommunales Klimaschutz-Monitoring. Dabei sind relevante Akteure zu beteiligen und die Standards anschließend zu einem einheitlichen Klimaschutz-Monitoring-System zusammenzuführen. Hierbei sollen sowohl Methodenpapiere und Informationsformate für Kommunen zur Veröffentlichung als auch ein Wissenshandbuch für den Auftraggeber und die Fachbegleitung (Umweltbundesamt) erarbeitet werden. Die Ergebnisse aus diesen Arbeiten sind für die auftragsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit aufzubereiten und zu kommunizieren.
gemäß den Ausschreibungsunterlagen
Der vom Bieter im Angebot genannte Nettopreis (ggf. abzüglich Skonto im Rahmen unserer 09_Bewerbungs- und Vergabebedingungen) ist Grundlage der Bewertung. Der Angebotspreis wird durch eine Transformation in Punkte umgerechnet.
Die Qualität des Angebots wird auf der Grundlage des schriftlichen Angebots ermittelt. Die Ermittlung der Qualitätspunkte erfolgt auf Grundlage der Vorlage 03_Bewertungsmatrix.
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/