Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine vorhabenübergreifende Evaluierung des gesamten IKI-Förderprogramms. Diese umfasst die begleitende Erfolgskontrolle auf Programmebene für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Die Programmevaluation nimmt die IKI als gesamtes Förderprogramm in den Blick und orien-tiert sich grundsätzlich an den in §7 Absatz 2.2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgeführten Bewertungskriterien: Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit . Sie nimmt über-greifende Einschätzungen zu diesen Kriterien teils auf Ebene des gesamten Förderprogramms, teils auf Ebene einzelner Förderinstrumente der IKI, sowie zur Beantwortung ausgewählter Fragen auch auf Länderebene bzw. auf Grundlage von Daten bestimmter Vorhabencluster der IKI vor. Im Rahmen der Programmevaluation werden somit keine Einzelvorhaben bewertet, vielmehr findet eine Einordnung und Bewertung der zentralen Annahmen, Instrumente, Wirkmechanis-men sowie bereits erreichter Wirkungen des Programms statt.
Der Auftrag gliedert sich in drei Phasen: 1) Auftaktphase, 2) Durchführungsphase und 3) Ab-schlussphase, die wiederum in 16 verschiedene Arbeitspakete unterteilt werden. Die Arbeits- sprache ist Deutsch und Englisch je nach Arbeitspaket (siehe dortige Anmerkungen). Die Be-richtssprache ist Englisch. In allen Phasen sind die AN für das Management der Evaluation, einschließlich der Qualitätssicherung und der Berichterstattung, verantwortlich.Die Leitungen bestehen aus fest beauftragten, bedarfsorientierten und optionalen Leistungen.Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunter-lagen,insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Konkret soll die Evaluierung folgende Ergebnisse erzielen:- Überprüfung der Angemessenheit des IKI-Zielsystems sowie seiner Eignung im Hinblick darauf, die intendierten Wirkungen zu erzielen- Überprüfung der Fortschritte bei der Erreichung der beabsichtigten Wirkungen der IKI, wie sie in der Wirkungslogik definiert sind.- Überprüfung des Zielerreichungsgrads der in der IKI-Strategie gesetzten Ziele sowie Ermittlung bzw. Überprüfung der bereits erzielten intendierten Wirkungen der IKI- Bewertung der Relevanz der IKI im Kontext der nationalen und internationalen Klima- und Biodiversitätspolitik sowie für die Bedürfnisse der politischen Partner und Zielgruppen in den Partnerländern.- Erhebung von Bedürfnissen der IKI-Zielgruppen und -Partnerländer sowie Abgleich der Bedürfnisse mit Zielsystem und Wirkungen- Bewertung der Effizienz der IKI, hinsichtlich der Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit.- Bewertung der Planung und Steuerung, einschließlich der Funktionsweise des Förder-programms; Ermittlung von Lernpunkten aus den bisherigen operativen Erfahrungen der IKI bzgl. guter Praxis und erforderlicher Verbesserungen sind. - Die Bewertung der Kohärenz der IKI zu Vorhaben untereinander und zu Vorhaben anderer deutscher und internationaler Geber (insbesondere BMZ) in den Partnerländern. Handlungsempfehlungen für die Systematisierung, Weiterentwicklung und strategische Anpassungen der IKI
Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um maximal 6 Monate.
gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Remote, sowie vor Ort Besuche im Rahmen der Länderfallstudien
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Qualitätskriterium - Gewichtung 90%Preiskriterium - Gewichtung 10%
optionale Leistungen: Arbeitspaket 16 ReflexionsworkshopArbeitspaket 9.2 Umsetzung der optionalen Evaluierungsfragen
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/
Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht generell ausgeschlossen. Die Auftraggeberin wird im Rahmen ihres Ermessens nach Maßgabe von § 56 VgV über eine Nachforderung entscheiden.
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
1. Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung
Der Bieter bestätigt durch Eigenerklärung, dass sowohl das Unternehmen als auch die vorgeschlagenen Teammitglieder die Anforderungen an die Unparteilichkeit erfüllen und im Zusammenhang mit diesem Projekt keinem Interessenkonflikt unterliegen.
Darüber hinaus bestätigt der Bieter, dass er sich im Falle von Unklarheiten darüber, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, im Rahmen der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu wenden hat, um eine Klärung herbeizuführen.
Angabe Personal: Projektkernteam (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das eingesetzte Projektkernteam muss aus mind. 6 Personen bestehen und namentlich benannt werden: eine Teamleitung, vier Evaluationsexpert*innen (davon 1 stellvertretende Teamleitung), eine AssistenzHierzu ist die 06 Eigenerklärung Eignung auszufüllen.
Angabe Personal: Fachliche Expert*innen (Mindestanforderung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei fachliche Expert*innen benannt und eingesetzt werden.Hierzu ist die 06 Eigenerklärung Eignung auszufüllen.
Mindestanforderungen an die Teamleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Die zur Auftragsausführung eingesetzte Teamleiter*in hat Erfahrung als Teamleitung in vergleichbaren Evaluationen/ Projekten von mind. 2 Projekten mit einem Vorhabenbudget mind. 100.000 EUR (netto), mind. 1 Jahr Laufzeit und mind. 4 TeammitgliedernEs werden nur abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt. Maßgeblich dafür ist der Projektabschluss und der Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist. Die entsprechende Person muss mit mindestens 25 % (Angabe in Prozent) an den Gesamtarbeitstagen beteiligt gewesen sein.
2. Durchführung von mindestens zwei Evaluationen von IKI Vorhaben. Es werden nur abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt. Maßgeblich dafür ist der Projektabschluss und der Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist. Die entsprechende Person muss mit mindestens 25 % (Angabe in Prozent) an den Gesamtarbeitstagen beteiligt gewesen sein.
3. Die zur Auftragsausführung eingesetzte Teamleitung kann hervorragende Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch in Wort und Schrift vorweisen (mindestens GER C1)
4. Die Teamleitung verfügt über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom)
Hierzu ist die 06 Eigenerklärung Eignung auszufüllen.
Anforderungen an das Projektteam (ausgenommen Teamleitung und Assistenz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Jedes Mitglied des zur Auftragsausführung eingesetzten Projektkernteams hat ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom).
2. Jedes Mitglied des zur Auftragsausführung eingesetzten Projektkernteams hat hervorragende Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift vorweisen (mindestens GER C1)
3. Das zur Auftragsausführung eingesetzte Projektkernteam verfügt über hervorragende Sprachkenntnisse in Deutsch, Spanisch und Französisch in Wort und Schrift (mindestens GER C1)
Hierzu ist die 06 Eigenerklärung zur Eignung auszufüllen.
Angabe Qualifikation Personal: fachliche Expert*innen (Mindestanforderung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Jede*r zur Auftragsausführung eingesetzte fachliche Expert*in hat ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom)
2. Jede*r zur Auftragsausführung eingesetzte fachliche Expert*in hat hervorragende Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift vorweisen (mindestens GER C1)
3. Jede*r zur Auftragsausführung eingesetzte fachliche Expert*in kann ein Referenzprojekt (Gutachten, Forschungsprojekt, Publikation) im jeweiligen Fachgebiet vorweisen, bei dem sie/ er Autorin oder Ko-Autorin war.
Lebensläufe der Länderexpert*innen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): 1. Der/ die Evaluator*in verfügt über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom) 2. Der/ die Evaluator*in verfügt über hervorragende Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (mindestens GER C1)3. Der/ die Evaluator*in verfügt über hervorragende Sprachkenntnisse in einer der offiziellen Landessprachen (des im Rahmen der Fallstudie zu untersuchenden Landes) (mindestens GER C1)
4. Der/ die Evaluator*in verfügt über mindestens 3 Jahre Arbeitserfahrung in dem Land oder der Region (auch Nachbarland möglich), für welches er/sie eingesetzt wird 5. Der/ die Evaluator*in verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Durchführung sozialwissenschaftlicher Evaluierungs- oder Forschungsprojekten (Angabe von Projekten).6. Der/ die Evaluator*in verfügt über mehrjährige Arbeitserfahrung in dem jeweiligen Themenbereich der zu untersuchenden Vorhaben: Treibhausgasminderung oder?/ Anpassung an den Klimawandel / natürliche Kohlenstoffsenken / Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Da die Entscheidung für die Auswahl der Länder für die Fallstudien erst nach Zuschlagserteilung erfolgt, sind diese Mindestanforderungen erst nach Zuschlagserteilung vom AN mittels Lebensläufe nachzuweisen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Mindestanforderung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - A) Wir sind in einem Berufs- / Handelsregister eingetragen.Oder:
B)Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister verpflichtet, können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir zur Bestätigung unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Wirtschafliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,§45 VgV - Folgende Anforderungen werden gestellt, um sicher zu stellen, dass Bieter/Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die im angestrebten Leistungszeitraum gültig ist.
A) Wir erklären hiermit, dass wir bereits über eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und bestätigen, dass der Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
B) Wir verpflichten uns, spätestens vor Zuschlagserteilung eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und dies auf Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlag zu bestätigen. Wir bestätigen, dass der Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
Interessenkonflikte - ? Wir erklären, dass wir als Bieter/Bietergemeinschaft und die vorgeschlagenen Teammitglieder im Einzelnen den Stand der Unparteilichkeit erfüllen. Wir befinden uns nicht in einem Interessenkonflikt mit dem geplanten Projekt. ? Wir bestätigen, dass wir darauf hingewiesen wurden, uns vor der Angebotsfrist im Rahmen einer Bieterfrage an den AG zu wenden und gemeinsam eine Klärung herbeiführen, wenn im Einzelfall unklar sein sollte, ob ein Interessenskonflikt vorliegt und die Feststellung eines Interessenkonfliktes nach Angebotsabgabe zum Angebotsausschluss führt.
Scientology-Schutzklausel - Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Angabe von Änderungen - Wir verpflichten uns, die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, falls sich die in der Eigenerklärung genannten Umstände nach Abgabe eines Angebotes ändern sollten.
Wir verpflichten uns, Unterauftragnehmer/andere Unternehmen (Drittunternehmen) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das jeweilige Drittunternehmen eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Die besonderen Bedingungen ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung.u.a. Eigenerklärung zum BTTG