| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Es ist folgende Bieterfrage eingegangen:
Gemäß Leistungsbeschreibung sind Wartung und Verschleiß Bestandteil des Leasings. Aufgrund der unterschiedlichen Angebote auf dem Markt in Bezug auf diese Serviceanforderungen halten wir eine detaillierte Beschreibung für beide Seiten für zwingend erforderlich. Nur so kann eine zuverlässige Basis enthaltener Umfänge vereinbart werden, um Unklarheiten und ggf. Streitigkeiten auszuschließen.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie, unsere gesonderten AGB für die geschlossene Abrechnung von Servicekomponenten im Anhang als Vertragsbestandteil mit Angebotsabgabe zu akzeptieren.
Antwort der Stadt Itzehoe:
Der Leasinggeber verpflichtet sich zur Durchführung aller nach den aktuellen Wartungsvorschriften des Herstellers vorgesehenen Aufgaben inkl. der Lieferung der erforderlichen Teile. Instandsetzungen sind bei sachgemäßem Verbrauch (Verschleiß) inbegriffen.
Bietereigene AGB werden nicht Vertragsbestandteil.
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Nachricht:
Was sind mit Abschlusszahlungen sind nicht zulässig gemeint? Die Leasingbank schickt am Leasingende immer einen Gutachter, der das Fahrzeug auf Schäden untersucht.
Weitere Erläuterungen der Stadt Itzehoe:
In den bisherigen Leasingverträgen ist immer vereinbart, dass normale Verschleißspuren bei Rückgabe nicht als Schaden gelten. Gibt es allerdings Schäden darüber hinaus, ist der Leasingnehmer zum Ersatz des Minderwertes verpflichtet - Praxis ist, dass die Schäden repariert werden und der Leasingnehmer entsprechend zahlt. Also solche Kosten können noch extra abgerechnet werden.
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Nachricht:
Es sind folgende Bieterfragen eingegangen:
-Wir sind ca. 23-25 KM von euch entfernt, je nach Strecke. Ist das noch im Rahmen?
-Was sind mit Abschlusszahlungen sind nicht zulässig gemeint? Die Leasingbank schickt am Leasingende immer einen Gutachter, der das Fahrzeug auf Schäden untersucht. Wir haben aber keine Rückführungskosten.
-Reifen sind nie Bestandteil eines Full-Service-Leasing Vertrages. Sollen diese auch mit einkalkuliert werden?
-12 Wochen Lieferzeit sind momentan machbar. Durch die aktuelle Lage auf der Welt kann das aber nicht garantiert werden.
Antwort der Stadt Itzehoe:
- Laut Leistungsbeschreibung ist eine freie Werkstattwahl oder eine Werkstatt im Umkreis von max. 20km vom Dienstsitz festzulegen. 23-25 km ist daher über dem zulässigen Umkreis
- Mit den Leasingraten sind alle Gebühren abzudecken. Entstehen während der Nutzung Schäden sind diese ja über die Versicherung abgedeckt.
- Ja wie in der Leistungsbeschreibung eingestellt, ist auch die entsprechende Bereifung einzukalkulieren.
- 12 Wochen Lieferzeit sind einzuhalten und entsprechend anzubieten. Außergewöhnliche Umstände können natürlich nicht eingeplant werden.
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Nachricht:
Es ist folgende Bieterfrage eingegangen:
Dürfen wir bei dem Fahrzeug auch M+S Reifen anbieten?
Antwort der Stadt Itzehoe:
Nein, reine M+S Reifen sind bei Eis und Schnee nicht mehr zulässig und entsprechen daher nicht der Leistungsbeschreibung.
M+S Reifen mit Alpin-Symbol, die also auch bei Eis und Schnee zulässig sind, entsprechen der Definition von Ganzjahresreifen.
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