Fertigung, Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Bibliotheksmobiliar (Los 1) und Objektmobiliar (Los 2) für die Stadtbibliothek Itzehoe
Fertigung, Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Bibliotheksmobiliar (Los 1) und Objektmobiliar (Los 2) für die Stadtbibliothek Itzehoe in 2 Losen. Standort: Feldschmiedekamp 6, 25524 Itzehoe; Ausführung 01.07.2026 bis 15.08.2026.
Preis
Erhöhte Ressourceneffizienz, reduzierte Umweltauswirkungen, Stoff schnell erneuerbar und kompostierbar, keine schwermetallhaltigen Farbstoffe, Produkte die die die Umwelt weniger belasten und dabei hohe Ansprüche zum Schutz der Gesundheit erfüllen, nachhaltiger Waldwirtschaft,
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriftenüber das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller dengeltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibtunberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristzur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilterZuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereitserteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach derInformation der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschlussdes Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemachtworden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.