Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.