Rahmenvereinbarung zur Außenreinigung von Bibliotheksgut in Magazinräumen der Staatsbibliothek zu Berlin
Außenreinigung von Bibliotheksgut in Magazinräumen der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)Die Leistung soll an verschiedenen Standorten der SBB erbracht werden. Leistungsgegenstand ist die frist- und ordnungsgemäße Außenreinigung durch Absaugen von Bibliotheksgut (inklusive der Regalböden).Mindestumfang pro Jahr: 14.000 lfmmaximaler Umfang pro Jahr: 35.000 lfm
Die Rahmenvereinbarung kann von der Auftraggeberin höchstens einmal um jeweils 12Monate verlängert werden.
Die Bestände der Staatsbibliothek zu Berlin werden an folgenden Standorten aufbewahrt:- Unter den Linden in 10117 Berlin (UdL),- Potsdamer Straße in 10785 Berlin (PSt),- Friedrichshagen 12587 Berlin (F01)- und perspektivisch: Westhafen 13353 Berlin (WF)
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Bitte reichen Sie ein Konzept für die Außenreinigung von Bibliotheksgut - 35.000 lfm in 12 Monaten - ein, in welchem speziell auf folgende Punkte eingegangen wird:
- ausführliche Darstellung der Arbeitsabläufe- Eingehen auf Voraussetzungen und Ausgangslage, wie z.B. bauliche Spezifika- Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Leistung- Darstellung wie mehrere Teams ggf. parallel an den Standorten eingesetzt und betreut werden
Bitte reichen Sie ein Zeitplan / Arbeitsplan für die ersten 12 Monate ein, in welchem speziell auf folgende Punkte eingegangen wird:
- Reinigungsziel - Arbeitsstunden pro Tag / AT pro Woche- Reinigungsgeschwindigkeit Meter pro Std- Jeweilige Teamgröße
Zu beachten ist, dass an den Standorten parallel gearbeitet werden kann. Pro Standort sind , bei ordnungsgemäßer Betreuung durch einen Teamleiter des Auftragnehmers, bis zu vier Teams möglich.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.---Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ----Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.---Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.---Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.---Hinweis:Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.