Mit dem Angebot ist eine maßstäbliche 1:1 - Zeichnung, der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Schiene für die Fahranlage
einzureichen. Die Zeichnung dient dem Nachweis der Übereinstimmung der angebotenen Schiene mit den technischen
Anforderungen. Angebote ohne Zeichnung oder mit Zeichnungen, die die Einhaltung der Anforderungen nicht
erkennen lassen, werden ausgeschlossen.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist nach Auftragserteilung zusätzlich ein Muster der Flachschiene (ca. 20-25 cm
Länge) vorzulegen. Entspricht das Ausführungsmuster nicht den vereinbarten Anforderungen des
Leistungsverzeichnisses, ist der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung verpflichtet, ein den Anforderungen
nachgebessertes Muster vorzulegen.
Sämtliche Datenblätter, technischen Nachweise und Produktionsinformationen sind dem Auftraggeber auf Verlangen
vor Auftragserteilung vorzulegen.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen möglichst frühzeitig zu stellen, auch als Einzelfragen und nicht erst gebündelt, um eine schnelle und für das Vergabeverfahren günstige Beantwortung zu organisieren.
Ein angebotenes Skonto wird in der Wertung nur berücksichtigt, wenn das Zahlungsziel mindestens 14 Tage beträgt.
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stiftung Preußischer Kulturbesitz führt eine interne Unternehmensdatenbank für die Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich dort durch Abgabe der beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung (SPK-Präqualifizierung)" erfasst werden, um in nichtöffentlichen Vergabeverfahren zur Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrages aufgefordert zu werden und nicht wiederholend erneut eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB abgeben zu müssen.