Abholung und Zustellung von Briefen, Briefsendungen national,Massensendungen, Einschreiben, förmliche Postzustellungsaufträge sowie Päckchen,usw.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Postdienstleistungen durch Abholung und Zustellung von Briefen für das Postleitzahlengebiet 92 (Los 1) bzw. von Briefen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen sowie Postkarten und Päckchen im gesamten Bundesgebiet (Los 2). Los 2 enthält weiterhin noch die Leerung des Postfaches des Auftraggebers und Lieferung der entnommenen Post. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich auch aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhinVerstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor derVergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 VgV.
https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY5JYTPV2D33L/documents
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angabe zur Eintragung in das Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Eigenerklärung zum Vorliegen der Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Gegenstand der zu erbringenden Postdienstleistungen sind die Abholung und Zustellung von Standardbriefen, Kompaktbriefen und Großbriefen für das Postleitzahlengebiet 92. Dieser Zustellbereich darf weder räumlichen Einschränkungen unterliegen, noch darf es Ausschlussgründe für die Beförderung bzw. Zustellung der Sendungen an die Empfänger geben (z. B. schwer zugängliche Einzelgehöfte).
Die Standard-, Kompakt- und Großbriefe sind maschinenlesbar oder handschriftlich adressiert und werden unsortiert und unfrankiert an den Auftragnehmer übergeben.
Gegenstand der zu erbringenden Postdienstleistungen sind die Abholung und Zustellung aller unten genannten Sendungsarten (Briefsendungen national, Einschreiben, förmliche Postzustellungsaufträge sowie Päckchen). Das von der Stadt Weiden i.d.OPf. geforderte Zustellgebiet umfasst, sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, das gesamte Bundesgebiet. Es darf weder räumlichen Einschränkungen unterliegen, noch darf es Ausschlussgründe für die Beförderung bzw. Zustellung der Sendungen an die Empfänger geben (z. B. schwer zugängliche Einzelgehöfte).
Die o. g. Sendungen können maschinen- oder handschriftlich adressiert sein. Sie werden unsortiert und unfrankiert an den Auftragnehmer übergeben.