Software für die Verwaltung von gefördertem Wohnraum und Wohnberechtigungsscheinen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Hildesheim
Markt 2
31134
Hildesheim
Deutschland
Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
+49 5121-3011704
+49 5121-301951707
oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY5HDYYWRV15U

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY5HDYYWRV15U/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
On Prem Software für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) und für die
Verwaltung von gefördertem Wohnraum und der ausgestellten WBS

Umfang der Leistung
Software zur Verwaltung von gefördertem Wohnraum, zur Erstellung von
Wohnberechtigungsscheinen für 4 Anwender + 1 IT Zugang

Haupterfüllungsort

Stadt Hildesheim, FB Informationstechnik
Marktstr. 13A
31134
Hildesheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn unmittelbar nach Auftragserteilung, Frist für die vollständige
Umsetzung: maximal 8 Wochen nach Auftragserteilung (einschl. Einweisung)

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Die Eignung der Bewerber/Bieter wird anhand von Eignungskriterien nach § 33 UVgO überprüft. Mit dem Angebot sind zunächst Eignungsnachweise in Form von Eigenerklärungen abzugeben, die auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen sind. Empfohlen wird die rechtzeitige Bereithaltung folgender Informationen und Unterlagen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate) und Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Vorzulegende Nachweise:
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (VHB 124); Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft müssen gemacht werden. Die Eigenerklärung wird mit dem Formblatt VHB 124 abgegeben. Dies liegt den Unterlagen bei.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Registereintragung (VHB 124); Das Unternehmen hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen. Die Eigenerklärung kann mit dem Formblatt VHB 124 abgegeben werden. Dieses liegt den Vergabeunterlagen bei.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Auflagen zur persönlichen Lage

Vorzulegende Nachweise:
Umsatz des Unternehmens (VHB 124); Es sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. Die Eigenerklärung kann mit dem Formblatt VHB 124 abgegeben werden. Dieses liegt den Vergabeunterlagen bei.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Auflagen zur persönlichen Lage

Vorzulegende Nachweise:
Angaben zu Arbeitskräften (VHB 124); Das Unternehmen hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung.
Es sind Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl zu machen. Die Eigenerklärung kann mit dem Formblatt VHB 124 abgegeben werden. Dieses liegt den Vergabeunterlagen bei.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenzen zu Lieferungen (VHB 124); Das Unternehmen hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art, Umfang sowie Vertragsdauer) ausgeführt. Es werden 3 Referenzen benannt. Die Eigenerklärung kann mit dem Formblatt VHB 124 abgegeben werden. Dieses liegt den Vergabeunterlagen bei.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.

Auf die Abgabe der Erklärung (auf dem Formblatt) zur Eignung sowie zu § 4 Abs. 1 NTVergG kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen präqualifiziert ist und im Rahmen der Präqualifizierung inhaltsgleiche Erklärungen bestehen (eine inhaltliche identische Erklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG hinterlegt ist).
Präqualifiziert ist, wer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist (Bau) oder seine Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachgewiesen hat (Liefer- und Dienstleistungen).

Vorzulegende Nachweise:
Kaufmännisches Angebot mit Einzelpreisen und ausgewiesenen Kauf- und Wartungskosten; (Erwarteter Inhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung); Mit dem Angebot
Anwenderhandbuch (siehe Leistungsverzeichnis 4.1.001); Mit dem Angebot
Dokumentation der Applikation (siehe Leistungsverzeichnis 4.1.002) - falls vorhanden; Mit dem Angebot
Installationsbeschreibung (siehe Leistungsverzeichnis 4.1.003) -- falls vorhanden; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hildesheim

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

22.09.2026 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

26.10.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Wertungskriterien:

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Zuerst werden die Angebote nach der Qualität und dem Preis bewertet und in eine zuschlagsfähige Rangfolge gebracht.
Nach Auswertung der Angebote (Preis: 70%, Qualität: 30%) behält sich der Auftraggeber
vor, die erst- und zweitplatzierten Bieter für einen Online-Vorführungstermin einzuladen,
sofern die damit erreichbaren Bewertungspunkte ausreichen, um eine Änderung der Rangfolge zu erwirken.
Die übrigen Plätze erhalten keinen Vorführungstermin. Sollte ein Bieter der ersten beiden Plätze seinen Vorführungstermin absagen und somit aus dem Vergabeverfahren
ausscheiden, rückt das nächste zuschlagsfähige Angebot entsprechend der Rangfolge nach. Liegt lediglich ein zuschlagsfähiges Angebot vor, behält sich der Auftraggeber vor, dennoch einen Vorführungstermin durchzuführen.
Der Vorführungstermin wird von 2 Mitarbeitenden aus dem Fachbereich der Wohngeldstelle bewertet. Im Anschluss wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, dem die Stadt Hildesheim den Zuschlag erteilt.

Details siehe Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung.

Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform dtvp.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.

Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.

Hinweise zur Angebotsabgabe:

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform dtvp.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.

Fragen zum Vergabeverfahren:

Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.

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