Wertungskriterien:
Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Zuerst werden die Angebote nach der Qualität und dem Preis bewertet und in eine zuschlagsfähige Rangfolge gebracht.
Nach Auswertung der Angebote (Preis: 70%, Qualität: 30%) behält sich der Auftraggeber
vor, die erst- und zweitplatzierten Bieter für einen Online-Vorführungstermin einzuladen,
sofern die damit erreichbaren Bewertungspunkte ausreichen, um eine Änderung der Rangfolge zu erwirken.
Die übrigen Plätze erhalten keinen Vorführungstermin. Sollte ein Bieter der ersten beiden Plätze seinen Vorführungstermin absagen und somit aus dem Vergabeverfahren
ausscheiden, rückt das nächste zuschlagsfähige Angebot entsprechend der Rangfolge nach. Liegt lediglich ein zuschlagsfähiges Angebot vor, behält sich der Auftraggeber vor, dennoch einen Vorführungstermin durchzuführen.
Der Vorführungstermin wird von 2 Mitarbeitenden aus dem Fachbereich der Wohngeldstelle bewertet. Im Anschluss wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, dem die Stadt Hildesheim den Zuschlag erteilt.
Details siehe Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung.
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform dtvp.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform dtvp.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren:
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.