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Bestandsaufnahme ortsfeste elektrische Anlagen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Universität Rostock
Schwaansche Str. 2
18055
Rostock
Deutschland
DE137385436
+49 3814981533
+49 3814981181531
ausschreibungen@uni-rostock.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY54YTUZSK5MZ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY54YTUZSK5MZ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Bestandsaufnahme aller ortsfesten elektrischen Anlagen der UR

Umfang der Leistung
siehe Leistungsbeschreibung

Haupterfüllungsort

Universität Rostock
18055
Rostock

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

ab Zuschlagserteilung

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

18.03.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

02.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Unternehmen verpflichten sich nach §6 TVgG M-V, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage von Branchentarifverträgen zu gewähren.
Soweit nach der MinArbV M-V keine Pflichten zur Gewährung Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen oder Branchentarifverträgen bestehen,
verpflichten sich die Unternehmen, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen Vergaberechtlichen Mindestlohn nach §4 MinArbV M-V zu zahlen.
Die maßgeblichen Branchentarife sind dem Anhang der MinArbV zu entnehmen. (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/%C3%96ffentliches-Auftragswesen/)

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