1) Zuverlässigkeitserklärung:
Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2) Eintragung im Berufs-/Handelsregister:
Eigenerklärung, dass der Bieter aktuell und gültig im Berufs- oder Handelsregister (außerhalb von Deutschland in vergleichbaren Registern), eingetragen ist bzw. ein Antrag auf Eintragung gestellt wurde oder Eigenerklärung, dass der Bieter hierzu nicht verpflichtet bzw. nicht eintragungsfähig ist. Das Handelsregister (Amtsgericht) und die Eintragungsnummer ist anzugeben.