Für die Durchführung der Qualifizierungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden für die Jahre 2027 bis 2030 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht.Details zum Auftragsgegenstand sind dem Dokument B1. Leistungsbeschreibung samt Anlagen zu entnehmen.
Siehe "Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens".
Siehe § 20 Abs. 2 des Vertrags:
"Die Leistungszeit beginnt am 01.01.2027 und läuft bis 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre bis spätestens zum 31.12.2030, wenn der AG nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2030 ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf."
3 Preispos., die jeweils zu 10 % gewichtet werden
Bearbeiten einer Aufgabenstellung aus dem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - SOL 4/1 Arbeitssituation "Reinigen von Büroräumen"
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen diesesVergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizithingewiesen. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang anunwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. denAuftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieserVerstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nachAbsatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabeim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.