Die Auswahl "Ja" erfolgte allein aufgrund technischer Vorgaben. Die Auswahl "Nein" war technisch bedingt nicht möglich.
Die DGUV als Auftraggeber (AG) ist Herausgeberin mehrerer Fachzeitschriften, die von externen Auftragnehmern redaktionell erstellt, gedruckt und versendet werden. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Auftragnehmer (AN) für Druckleistungen für die Zeitschrift "top eins" gefunden werden, beginnend mit der Ausgabe 1/2026. Der AN wird eng mit dem Auftragnehmer für Redaktionsleistungen zusammenarbeiten.Die Zeitschrift "top eins" (https://topeins.dguv.de/) erscheint viermal im Jahr, 2025 mit einer Gesamtauflage von rund 23.400 gedruckten Exemplaren à 32 Seiten je Ausgabe. Ab 2027 ist eine Umfangsreduzierung um 4 Seiten möglich.Es gibt neben der Standardvariante noch eine optionale Individualisierungsvariante.
Bezugsberechtigt sind der AG sowie seine Mitglieder, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, als weitere Leistungsbezieher (siehe Vertrag, § 3 Abs. 2).
Siehe "Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens" und das Dokument B. Leistungsbeschreibung.
Siehe § 17 Abs. 2 des Vertrags:
(2) Die Leistungszeit beginnt am 01.01.2026 und läuft bis 31.12.2026. Die erste zu druckende Ausgabe [...] ist die Ausgabe 1/2026. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis spätestens zum 31.12.2029, wenn der AG jeweils nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2029, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
2029
Siehe Leistungsbeschreibung: "Klimaneutraler Druck / Umweltmanagementsystem"
"top eins" wird nachweislich mit klimaneutralem Druck produziert (z. B. durch den Erwerb entsprechender Zertifikate; ein Nachweis wird dem AG zu Beginn der Vertragslaufzeit unaufgefordert vorgelegt). Das eingereichte Preisangebot muss auf dieser Basis kalkuliert sein. Die Druckerei muss zudem über ein aktuelles, zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS oder vergleichbarem System verfügen, das von einem unabhängigen, akkreditierten Gutachter geprüft wird.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP. 3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen. 4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen. 5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen. 6) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 unter Ziff. 6 des Eignungsbogens erforderlich: Der Bieter gibt eine Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ab. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und für alle Unterauftragnehmer abzugeben.
Es wird nach § 56 Abs. 2 und 3 VgV verfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zu Eigenerklärungen über die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie zu sonstigen Erklärungen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen des zuständigen Amtsgerichts, Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen) beim Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft und / oder Unterauftragnehmern nachzufordern.
Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
D Eignungsbogen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): gem. G Angebotsblatt
Ziff. 3 des Eignungsbogens: Eintragung im Berufs-/Handelsregister: Eigenerklärung, dass der Bieter aktuell und gültig im Berufs- oder Handelsregister (außerhalb von Deutschland in vergleichbaren Registern), eingetragen ist bzw. ein Antrag auf Eintragung gestellt wurde oder Eigenerklärung, dass der Bieter hierzu nicht verpflichtet bzw. nicht eintragungsfähig ist. - Eigenerklärung: Eintragung im Berufs- / Handelsregister
Ziff. 5 des Eignungsbogens: Gefordert ist die Erklärung, dass spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen - 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (pro Jahr 2-fach maximiert) abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Auf gesonderte Aufforderung des AG ist eine entsprechende Bescheinigung unverzüglich, in der Regel innerhalb von max. 6 Kalendertagen, einzureichen. - Eigenerklärung: Betriebshaftpflichtversicherung
Es gibt keine über die Angaben des Bekanntmachungstexts und die Vergabeunterlagen hinausgehenden Bedingungen.