NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.02.2026
17.02.2026 10:00 Uhr
20.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
993-8005699900-17
Glinkastraße 40
10117
Berlin
Deutschland
DE300
Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über die Vergabeplattform.
Referat.Vergaberecht@dguv.de
+49 3013001-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 03090138316

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 03090138316

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80400000-8
80000000-4
80430000-7
80550000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für die Durchführung der Qualifizierungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden für die Jahre 2027 bis 2030 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht.
Details zum Auftragsgegenstand sind dem Dokument B1. Leistungsbeschreibung samt Anlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe "Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens".

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2030

Siehe § 20 Abs. 2 des Vertrags:

"Die Leistungszeit beginnt am 01.01.2027 und läuft bis 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre bis spätestens zum 31.12.2030, wenn der AG nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2030 ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf."

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Königsbrücker Landstraße 2
01109
Dresden
Deutschland
DED21

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

40
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

2030

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXV1YYDYT3JWGKPN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.

2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.

3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.

4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.

5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.

6) Einzelne Angaben - insbesondere zu Eignung, Preis und Bewertung - trägt der Bieter sowohl in den auszufüllenden Vergabeunterlagen als auch direkt auf der Benutzeroberfläche des DTVP-Systems ein. Sofern die Angaben voneinander abweichen, gelten im Zweifelsfall vorrangig die Angaben aus den vom Bieter auszufüllenden Vergabeunterlagen (Word- und Excel-Dateien).

7) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 unter Ziff. 6 des Eignungsbogens erforderlich: Der Bieter gibt eine Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ab. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und für alle Unterauftragnehmer abzugeben.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es wird nach § 56 Abs. 2 und 3 VgV verfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zu Eigenerklärungen über die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie zu sonstigen Erklärungen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen des zuständigen Amtsgerichts, Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen) beim Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft und / oder Unterauftragnehmern nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

D. Eignungsbogen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung: Eintragung im Berufs- / Handelsregister - Ziff. 3 des Eignungsbogens: Eintragung im Berufs-/Handelsregister: Eigenerklärung, dass der Bieter aktuell und gültig im Berufs- oder Handelsregister (außerhalb von Deutschland in vergleichbaren Registern), eingetragen ist bzw. ein Antrag auf Eintragung gestellt wurde oder Eigenerklärung, dass der Bieter hierzu nicht verpflichtet bzw. nicht eintragungsfähig ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung: Betriebshaftpflichtversicherung - Ziff. 5 des Eignungsbogens: Gefordert ist die Erklärung, dass spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen - 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (pro Jahr 2-fach maximiert) abgeschlossen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Auf gesonderte Aufforderung des AG ist eine entsprechende Bescheinigung unverzüglich, in der Regel innerhalb von max. 6 Kalendertagen, einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Verantwortliches Personal - Ziff. 6 des Eignungsbogens:

Bitte reichen Sie für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal (geforderte Profile s.u.) das / die folgende(n) tabellarische(n) Mitarbei-tendenprofil(e) ein. Der Auftragnehmer erkennt mit Abgabe von Mitarbeitendenprofilen die Verpflichtung an, im Fall der Zuschlagserteilung das benannte Personal als Leistungserbringer anzubieten. Im Übrigen gelten die Festlegungen des Vertrages. Sofern mehr Personal angebotenen werden soll, kann diese Vorlage mehrfach verwendet werden. Eine Abkürzung von Vor- und Nachnamen, z.B. M.M. für Max Mustermann, ist zulässig. Jeder Leistungserbringer muss alle genannten Anforderungen erfüllen. Eine Erfüllung nur in Summe, unter Rückgriff auf eine zweite Person, ist nicht ausreichend.
Das verantwortliche Personal / der/die Lernbegleiter/innen muss / müssen jeweils folgende Erfahrungen bzw. Qualifikationen aufweisen, d.h.:
- Basisqualifikation: (= Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Berufs- bzw. Studienabschluss Mindestniveau DQR 6
oder
o erfolgreiche Berufsausbildung bzw. berufliche Umschulung Mindestniveau DQR 4 und fachlichen Kompetenzen als Lernbegleiterin / Lernbegleiter im Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0 bzw. erfolgreicher Abschluss des Sifa-Lehrgangs
- Berufserfahrung: (= Mindestanforderung) Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung nach Basisqualifikation
- Arbeitsschutzfachliche Kompetenzen: (= Mindestanforderung)
o Mindestens 2 Jahre berufliche Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 320 Einsatzstunden pro Jahr
oder
o Mindestens 1 Jahr berufliche Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 320 Einsatzstunden pro Jahr nach Abschluss des Sifa-Lehrgangs 3.0
oder
o mindestens 2 Jahre berufliche Erfahrung im Aufgabenfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 320 Einsatzstunden pro Jahr
oder
o mindestens 2 Jahre Erfahrung in der praktischen Umsetzung von Aufgaben, die fundierte Kenntnisse im Arbeitsschutz voraussetzen
oder
o mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Lernbegleitung im Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0
- Lernbegleiterqualifikation:
o Erfolgreicher Abschluss der Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter für den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Ar-beitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA, LEK5) entsprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept)
oder
o wenn keine Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter für den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit vor-liegt, dann Verpflichtung zur Teilnahme an der Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter für den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA, LEK5) ent-sprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept) mit Abschluss der Qualifizierung bis spätestens zum Zeitpunkt des ersten Lernbegleitereinsatzes. (= Mindestanforderung)
- Praktische methodisch-didaktisch Erfahrung: (= Mindestanforderungen)
o Praktische Erfahrungen als Lernbegleitung im Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0 liegen für den gesamten Lernpfad der Lernfelder 1-5 (SOL, SEM, PRA und LEK) für mindestens einen Kurs vor
oder
wenn keine praktischen Erfahrungen als Lernbegleitung im Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0 vorliegen, dann Verpflichtung zur Teilnahme an einer lernpfadbezogenen Qualifizierung durch die DGUV Akademie in einem Umfang von 90 Stunden mit Abschluss der Qualifizierung bis spätestens zum Zeitpunkt des ersten Lernbegleitereinsatzes
o Verpflichtung zur Einarbeitung in die Regeln und Prozesse zum Sifa-Lehrgang an der DGUV Akademie in einem Umfang von 8 Stunden vor dem ersten Lernbegleitereinsatz
- Sprachkenntnisse:
o Deutsch als Muttersprache
oder
o ein Nachweis über die Sprachkompetenz nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" von Ni-veau C2 (= Mindestanforderung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gibt keine über die Angaben des Bekanntmachungstexts und die Vergabeunterlagen hinausgehenden Bedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung