-Benennung der Teammitglieder (mindestens 2 Personen; wünschenswert wäre ein Verdolmetschungsteam von 3 oder mehr Mitgliedern), die die Verdolmetschungsleistungen erbringen sollen und die jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen:
--> ein staatlich anerkannter Hochschulabschluss als Dolmetscher bzw. Dolmetscherin für die Sprachkombination Englisch/Deutsch, nachzuweisen durch ein entsprechendes Abschlusszeugnis
oder
--> ein Hochschulabschluss mit entweder Englisch oder Deutsch im Hauptfach, nachzuweisen durch ein entsprechendes Abschlusszeugnis, bei gleichzeitig vorliegenden Kenntnissen der anderen Sprache auf Muttersprachniveau (nachzuweisen durch Eigenerklärung)
oder
--> Abschluss einer staatlich anerkannten Prüfung zum Dolmetscher bzw. zur Dolmetscherin für die Sprachkombination Englisch/Deutsch, nachzuweisen durch ein entsprechendes Zeugnis
--> Mindestens 3-jährige aktive Berufserfahrung als Dolmetscher bzw. Dolmetscherin für die Sprachkombination Deutsch/Englisch und Englisch/Deutsch, nachzuweisen durch Eigenerklärung unter Vorlage eines aktuellen Lebenslaufs
- Erfahrung des jeweiligen Teammitglieds in der Simultanverdolmetschung vom Deutschen ins Englische oder vice versa im Rahmen von Veranstaltungen (virtuell oder in Präsenz) im Kontext der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Nachzuweisen ist die Erfahrung durch eine oder mehrere Referenzveranstaltungen seit Mai 2025, an denen Verdolmetschungsleistungen von der jeweiligen Person in der Sprachkombination im vorgenannten Kontext erbracht wurden. Durch die Referenz(en) muss belegt werden, dass insgesamt an mindestens zwei Veranstaltungstagen Verdolmetschungsleistungen erbracht wurden. Hierbei müssen folgende Angaben gemacht werden: Auftraggeber; Zeitraum der Leistungserbringung (unter Benennung des Anfangsdatums und Enddatum - anzugeben in TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ; Anzahl der Tage, an denen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung die Verdolmetschungsleistungen erbracht wurden und eine kurze Beschreibung des Themas der jeweiligen Veranstaltung. Aus der Beschreibung muss ein Bezug zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit erkennbar sein).