Abschluss eines Rahmenvertrages zum Abruf von Microsoft Lizenzen (NonProfit und Commercial), sowie der Beratung zu Microsoft-Lizenzen.
Gegenstand des abzuschließenden Rahmenvertrags ist die Bereitstellung von Microsoft-Produkten in Form von Softwarelizenzen, Abonnementlizenzen sowie Pflege- und Supportleistungen für Produkte des Herstellers Microsoft. Ziel ist die bedarfsgerechte Versorgung von Nutzerkonten in dem Produktiv-, sowie Testtenant von Engagement Global. Der produktive Tenant verfügt über einen bestätigten Non-Profit-Status, während der Testtenant unter kommerziellen Konditionen betrieben wird. Die Lizenzbereitstellung umfasst sowohl den Erwerb dauerhafter Nutzungsrechte (Kauflizenzen), als auch zeitlich beschränkter Nutzungsrechte (Abonnementlizenzen), jeweils gemäß den Lizenzmodellen des Herstellers. Darüber hinaus sind Pflegeleistungen, im Rahmen von Software Assurance, Bestandteil des Vertrags. Diese beinhalten insbesondere den Zugang zu neuen Softwareversionen und Releases ohne zusätzliche Lizenzkosten, technische Unterstützung sowie die Bereitstellung von Mehrwertfunktionen ("Benefits") des Lizenzgebers. Auch die Verlängerung bestehender Softwarepflegevereinbarungen für bereits lizenzierte Produkte ist Teil der Leistung. Darüber hinaus sind Beratungsleistungen im Umfang von bis zu 80 Stunden Bestandteil des Rahmenvertrags. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von maximal 27 Monaten abgeschlossen werden.
Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Es sind die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB und insbesondere die Frist in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zu beachten. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Engagement Global wird in dem nach § 56 VgV zulässigen Rahmen die Bieter auffordern, nicht eingereichte Unterlagen nachzureichen bzw. Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Erfahrung in der Bereitstellung von Microsoft Non-Profit Lizenzen - Erfahrung (unternehmensbezogen) in der Bereitstellung von Microsoft Non-Profit Lizenzen in einem ähnlichen Auftragsumfang, der mehr als 300 Nutzende umfasst und die Bereitstellung von Kauflizenzen, Abonnements sowie Lizenzen für externe Personen einschließt. Die genannten Bereitstellungsarten müssen in der Gesamtheit der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden; sie müssen jedoch nicht in einem einzelnen Referenzprojekt enthalten sein, sondern können sich über mehrere Referenzen verteilen. Die Erfahrung ist durch mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung sowie einer aussagekräftigen Beschreibung zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen aufzuführen. In der Beschreibung der erbrachten Leistungen ist ausdrücklich anzugeben, welche der genannten Lizenzarten (Kauflizenzen, Abonnements, Lizenzen für externe Personen) jeweils Gegenstand des Projekts waren.
Erfahrung in der Beratung und Planung von Microsoft Lizenzierungen bei gemeinnützigen Organisationen - Erfahrung (unternehmensbezogen) in der Beratung und Planung von Microsoft Lizenzierungen bei gemeinnützigen Organisationen mit über 300 Usern. Die Erfahrung ist nachzuweisen durch mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren. Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung sowie einer aussagekräftigen Beschreibung zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen aufzuführen.
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung des Bieters über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (jährlich, jeweils 2-fach maximiert) verfügt bzw. eine solche im Fall der Zuschlagserteilung schließen wird: Personenschäden: 2.000.000,00 Euro, Sachschäden: 1.000.000,00 Euro und Vermögensschäden: 100.000,00 Euro. (Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Es ist auch ausreichend, wenn eine auf die Bietergemeinschaft bzw. Arbeitsgemeinschaft selbst lautende Betriebshaftpflichtversicherung geschlossen wird.) Die Verwendung des Vordrucks in Anlage A6 "Eigenerklärung zum Vorliegen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung" wird empfohlen
Mit Angebotsabgabe sind von den Bietern zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 im Hinblick auf restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren