1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
o Unternehmensbezogene Referenzen: Angaben zu mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren, die in Art und Umfang vergleichbar sind mit den in der Leistungsbe-schreibung gestellten Aufgaben unter Angabe
o des Auftraggebers,
o des Zeitraums der Leistungserbringung,
o des ungefähren Auftragsvolumens in Euro,
o einer kurzen Beschreibung der vergleichbaren Leistungen/des betreuten Projekts,
o der bespielten Social-Media-Kanäle
mit mindestens einem Online-Link als Nachweis (z.B. zu veröffentlichten Beiträgen, Videos oder Kanalbeispielen).
o Vergleichbar sind insbesondere Referenzprojekte, die folgende Leistungen ganz oder über-wiegend umfassen:
o laufende redaktionelle Betreuung von Social-Media-Kanälen,
o Erstellung und Aufbereitung von Content für Instagram bzw. vergleichbare visuell geprägte Social-Media-Plattformen,
o Erstellung von Posts, Carousels, Stories, Reels/Kurzvideos sowie Captions,
o Abstimmung redaktioneller und gestalterischer Inhalte mit Auftraggeber*innen.
o Die Referenzen beziehen sich auf mindestens drei verschiedene Aufträge von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern.
o Mindestens eine Referenz muss einen inhaltlichen Bezug zum Themenfeld Entwicklungszu-sammenarbeit oder zu einem vergleichbaren gesellschaftspolitischen Themenfeld aufwei-sen, in dem komplexe Inhalte adressatengerecht, verständlich und diskriminierungssensibel kommuniziert werden mussten. Als vergleichbar gelten z.B. Referenzen aus den Bereichen Antirassismus, Inklusion, Gleichstellung, Diversität, Menschenrechte, globale Gerechtigkeit oder verwandten Themenfeldern.
o Für die Darstellung der Referenzen werden die Bieter*innen dazu angehalten, das Doku-ment "Liste Referenzprojekte" (Anlage 3 in den Vergabeunterlagen) zu verwenden.
2. Anforderungen an das einzusetzende Personal / Schlüsselpersonal
o Es ist ein für die Auftragsausführung vorgesehenes Team von mindestens drei Personen zu benennen. Die vorgesehenen Personen sind namentlich, mit ihrer jeweiligen Funktion im Projekt zu benennen und müssen die für die Aufgaben relevanten Qualifikationen vorwei-sen. Für den Nachweis wird die Verwendung der zur Verfügung gestellten Excel-Vorlage "Referenzliste" Tabellenblatt "2 Fachliche Qualifikation Team" empfohlen.
o Das benannte Team muss mindestens folgende Funktionen abdecken:
o Projektleitung / zentrale Ansprechperson
o Redaktion / Content-Erstellung
o Gestaltung / visuelle Content-Produktion
(Mehrfachfunktionen durch eine Person sind zulässig, sofern die Mindestanforde-rungen insgesamt erfüllt werden.)
o Für alle eingesetzten Personen gelten fließende Deutsch- und Englischkenntnisse als Min-destanforderung (mindestens Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens, nachzuweisen durch entsprechende Angaben/Eigenerklärung im Lebenslauf).
o Für die Projektleitung gilt zusätzlich:
o mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der redaktionellen Betreuung oder Weiter-entwicklung von Social-Media-Kanälen,
o Erfahrung in der Steuerung vergleichbarer Social-Media-Projekte.
o Für die mit redaktioneller Pflege, Content-Erstellung und Kanalbetreuung betrauten Perso-nen gilt:
o mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Erstellung von Inhalten für Instagram bzw. vergleichbare Social-Media-Plattformen,
o nachzuweisen insbesondere durch Tätigkeiten in den Bereichen:
- Postproduktion von Bild- und Videocontent,
- Erstellung von Carousels, Single Posts, Stories, Reels/Kurzvideos,
- Erstellung von Captions und begleitende Textredaktion.
o Die nachgewiesene Berufserfahrung muss in einem beruflichen Kontext von hinreichendem Umfang erworben worden sein, insbesondere in:
o einer Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit mit mindestens 50 % Stellenumfang, oder
o einer freiberuflichen Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche.
o Das eingesetzte Team muss insgesamt über Erfahrung in der Kommunikation zum Themen-gebiet der Entwicklungszusammenarbeit bzw. einem Themengebiet aufweisen, das hin-sichtlich der Anforderung, komplexe Inhalte einfach, verständlich und in diskriminierungs-sensibler Sprache darzustellen, vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist z.B. bei Referenzen aus dem Bereich Antirassismus, Inklusion, Gleichstellung von Frauen oder LGBTQI* zu er-warten. Dies ist durch mindestens ein personenbezogenes Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, aus dem hervorgeht, dass komplexe Inhalte verständlich, ziel-gruppengerecht und diskriminierungssensibel aufbereitet wurden.