Die Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus diesen Verfahrensbestimmungen sowie aus der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Konzessionsgeberin kann die Anforderungen im weiteren Verfahren, ins-besondere im Zuge der indikativen Angebotsphase und der Verhandlungen, konkretisieren.
Die Angebotswertung erfolgt anhand der angebotenen Pacht und des von den Bietern einzureichenden Betriebskonzepts. Die angebotene Pacht wird mit 70 % und das Betriebskonzept mit 30 % gewichtet. Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus der Angebotsbewertungsmatrix einschließlich Preisblatt (Anlage A06).
Mit dem ersten indikativen Angebot hat der Bieter ein Betriebskonzept als eigenständigen Bestandteil des Angebots vorzulegen. Das Betriebskonzept soll nachvollziehbar darstellen, wie der Bieter den eigenverantwortlichen und eigenwirtschaftlichen Betrieb des Garagen-Campus organisiert, wirtschaftlich trägt und unter Einhaltung der Gemeinwohl- und Fördermittelanforderungen umsetzt. Es soll sich an den in der Angebotsbewertungsmatrix (Anlage A06) vorgesehenen vier Teilkonzepten orientieren. Diese betreffen das Umsetzungskonzept zur Sicherstellung des eigenwirtschaftlichen Betriebs, das Konzept zur Sicherstellung der Gemeinwohlanforderungen, das Organisationskonzept sowie das Konzept zum Wirken im Kultursektor.
Im Rahmen des Umsetzungskonzepts zur Sicherstellung des eigenwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere Betriebsorganisation und Ablaufstrukturen, Erlös- und Kostenannahmen, Einnahmequellen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts, die Plausibilität der angebotenen Pacht, Öffnungszeiten und Zugänglichkeit sowie die Koordination von Nutzungen und Schnittstellen darzustellen. Im Konzept zur Sicherstellung der Gemeinwohlanforderungen ist insbesondere zu erläutern, wie die öffentliche Zugänglichkeit, ein Sozial- bzw. Gemeinwohltarif, Buchungskontingente für privilegierte Nutzer, die Dokumentation der Gemeinwohlanteile sowie der Umgang mit Nutzungskonflikten gewährleistet werden.
Das Organisationskonzept soll die vorgesehene Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Entscheidungs- und Eskalationswege, Schnittstellenmanagement, Ressourceneinsatz, Vertretungsregelungen sowie Erreichbarkeit und Steuerung des laufenden Betriebs beschreiben. Das Konzept zum Wirken im Kultursektor soll insbesondere die Netzwerkeinbindung in Stadtgesellschaft, Kulturszene und Vereinslandschaft, die Vermarktungsstrategie und Nutzerakquise, das Programmkonzept und Veranstaltungsformate, Kooperationen mit Kulturträgern und lokalen Akteuren sowie den Beitrag zur kulturellen Entwicklung des Standorts darstellen.
Das Betriebskonzept kann als Word-Dokument oder als PowerPoint-Präsentation eingereicht werden. Der Umfang ist auf insgesamt höchstens 20 Seiten bzw. Folien begrenzt; Deckblatt und Abschlussfolie werden nicht mit-gezählt. Das Betriebskonzept kann im weiteren Verfahren, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen und der finalen Angebotsphase, fortgeschrieben und konkretisiert werden. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Angebotsbewertungsmatrix (Anlage A06). Der qualitative Wertungsteil beträgt insgesamt maximal 30 Punkte.
Zur Vergleichbarkeit der preislichen Angebote wird den Bietern ein Excel-Preisblatt bereitgestellt. Der Betreiber hat eine Mindestpacht unabhängig von den konkret erzielten Jahresumsätzen zu zahlen. Die Höhe der Mindest-pacht wird den Bietern in der Angebotsphase bekanntgegeben. Bieter, die die vorgegebene Mindestpacht nicht anbieten können oder im Preisblatt nicht anbieten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Bieter kann freiwillig eine höhere Mindestpacht anbieten. Eine Überschreitung der vorgegebenen Mindestpacht fließt nach Maßgabe der Angebotsbewertungsmatrix (Anlage A06) positiv in die Wertung ein. Zusätzlich zur final vereinbarten Mindestpacht kann der Bieter freiwillig anbieten, bei Überschreitung der von der Konzessionsgeberin bekanntgegebenen Umsatzschwelle eine Umsatzpacht auf denjenigen Teil des Jahresumsatzes zu zahlen, der die Umsatzschwelle überschreitet. Die Höhe der Umsatzschwelle wird den Bietern ebenfalls in der Angebotsphase bekanntgegeben. Die prozentuale Höhe der Umsatzpacht kann der Bieter in der Angebotsphase im Preisblatt angeben. Die angebotene Umsatzpacht ist nicht zwingend, kann jedoch nach Maßgabe der Angebotsbewertungsmatrix (Anlage A06) wertungsrelevant berücksichtigt werden. Der Bieter hat im Preisblatt anzugeben, ob er eine höhere Mindestpacht und/oder eine Umsatzpacht anbietet. Für die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit kann der Bieter eine reduzierte Pachtzahlung in Höhe von 50 % der Mindestpacht in Anspruch nehmen; ein etwaiger Punktabzug hierfür richtet sich ebenfalls nach der Angebotsbewertungsmatrix (Anlage A06).