Produktion von Filmen, Fotos und Footage-Material zu den AHP-Preisträger*innen 2027
Die Alexander von Humboldt-Stiftung vergibt 2027 zum 19. Mal die Alexander von Humboldt-Professuren (AHP), den höchstdotierten internationalen Forschungspreis Deutschlands. Der Preis wird an weltweit führende und im Ausland tätige Forscher*innen aller Disziplinen verliehen. Die Auszeichnung soll den Preisträger*innen ermöglichen, langfristig zukunftsweisende Forschung an deutschen Hochschulen durchzuführen und ist mit bis zu 10 Millionen Euro dotiert. Das Preisgeld ist für die Finanzierung der ersten sieben Jahre in Deutschland bestimmt. Die Alexander von Humboldt-Professur wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finanziert. Für die Preisverleihung und die Medienarbeit sollen Filme, Fotos und Footage zu den Preisträger*innen der Alexander von Humboldt-Professur 2027 produziert werden. Die erste Auswahl der AHP fand im April 2026, die zweite findet im Oktober 2026 statt - wir rechnen mit rund 15 Personen. Die Namen der in der April-Auswahl erfolgreichen Forscher*innen wurden am 10. Juni veröffentlicht (Newsroom), die aus der Oktober-Auswahl erhalten Sie zeitnah als beauftragtes Unternehmen. Die Filme sollen Journalist*innen wie auch der breiten Öffentlichkeit ein Bild der Spitzenforschenden vermitteln, die mit Hilfe einer Humboldt-Professur den Wissenschaftsstandort Deutschland stärken.Die Preisverleihung, bei der auch Gruppen-Filme gezeigt werden sollen (Definition s. u.), findet nach jetzigem Stand am 13. Mai 2027 in Berlin statt. Die Fotos und Porträt-Filme müssen spätestens bis zum 22. April 2027 fertig vorliegen, es sei denn die Humboldt-Stiftung verschiebt den Termin der Preisverleihung oder kommuniziert eine neue Deadline an das beauftragte Unternehmen. Die Deadline für die Fertigstellung der Gruppen-Filme für die Preisverleihung und den Imagefilm sowie die Bereitstellung des Footage-Materials ist der 29. April 2027.Die Ausschreibung richtet sich an Agenturen mit ausgewiesener Expertise in der Wissenschaftskommunikation und der Entwicklung plattformgerechter Videoformate für YouTube und Social Media. Besonders erwünscht sind Erfahrungen mit aufmerksamkeits-starken Kurzformaten (Mobile First-Ansatz), Storytelling in 60 Sekunden sowie der zielgruppengerechten Aufbereitung komplexer Inhalte.
Bei erfolgreicher Zusammenarbeit soll der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert werden, längstens auf eine Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren.
Die Dreharbeiten finden je nach zeitlicher Verfügbarkeit der Preisträger*innen und inhaltlicher Passung an den derzeitigen Heimatunis im Ausland statt oder an den nominierenden Universitäten in Deutschland, wenn die jeweilige Person ihre Arbeitsstätte dort schon eingerichtet hat.
Nach Vertragsende
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Es wird im Einzelfall entschieden, ob und welche Unterlagen nachgefordert werden. Es können nur Unterlagen nachgefordert werden, deren Einreichung kein Ausschlusskriterium darstellt.
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zu Referenzprojekten des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Es liegen keine besonderen Bedingungen vor.