Elektromechanische Zug-, Druck- und Torsionsprüfmaschine
Kauf einer fabrikneuen Prüfmaschine zur Bestimmung von mechanischen Materialkennwerten.
Die Maschine ist geeignet für statische und Dauerschwingversuche unter Zug-, Druck- und Torsionsbelastung. Der Kraftbereich ist durch folgende Größen abgegrenzt:- Dynamische Kraft bis ± 3000N- Statische Kraft bis ± 2000N- Drehmoment bis ± 30Nm (Drehwinkel ist nicht beschränkt)- Kolbenweg min. 60mm, Frequenz im Bereich 0-100Hz frei wählbarDer Torsionsantrieb sollte sich dabei außerhalb des Prüfraumes befinden und eine kombinierte Belastung von Zug/Druck und Torsion ermöglichen. Sowohl der Linear- als auch der Torsionsantrieb sollen elektromechanisch motorisiert sein.
Genaue Beschreibung siehe Leistungsbeschreibung
§ 160 Abs. 3 GWBDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Angaben und Erklärungen können im Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden, müssen aber nicht nachgefordert werden. Der Gleichheitsgrundsatz wird bei der Anwendung dieser Regularien gewahrt.
Vergleichbare Referenzen (der letzten 3 Jahre) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
gem. § 17 VOL/B - Zahlung - Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen Netto.
Rechnungsstellung gem. den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die elektronische Rechnung an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern - Landau (RPTU)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:- Angebotsschreiben Formular 633- Eigenerklärung EU-RUS Sanktionen- LTTG Mustererklärung 3 zum Landestariftreuegesetz RLP (Bestätigung Zahlung Mindestlohn)- Ausführliches Angebot und ausgefüllte Bewertungsmatrix- Eigenerklärung zur Eignung- Eigenerklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit- Vergleichbare Referenzen- Formulare 234, 235 und 236 nur falls zutreffend