Rahmenvereinbarung über die Buchung von Marketing-Dienstleistungen
Die RPTU sucht einen Dienstleister (Agentur), der sie im Bereich Online-Marketing unterstützt. Der Vertrag soll eine Beauftragung von a) fachbereichsübergreifendem Studierendenmarketing, b) individualisiertem Studiengangsmarketing und c) imagefokussiertem Marketing für die Marke RPTUunter Beachtung des Corporate Designs der RPTU ermöglichen, um den unterschiedlichen Anforderungen der Universität gerecht zu werden. Laufzeit: ab Zuschlagserteilung Grundlaufzeit 2 Jahre, Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr max. Laufzeit: 4 Jahre
2 x 1 Jahr Verlängerung möglichmax. Vertragslaufzeit: 4 Jahre
Preis der Dienstleistung
Spezialisierung Digitales Marketing
Verfügbarkeit und Flexibilität (inkl. Content Creator)
Referenzen und Beispiele aus dem Hochschulbereich
Kenntnisse der Zielgruppe, Region und Branche
§ 160 Abs. 3 GWBDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen müssen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Fehlende Eignungsunterlagen werden nachgefordert, fehlende Preisangaben nicht.
5_Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
2_Referenzen und Beispiele (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen und Beispiele: mind. 3 vergleichbare Referenzen und Beispiele aus den letzten 3 Jahren, davon mind. 1 Auftraggeber und Beispiel aus dem Hochschulbereich idealerweise in der Region
1_Unternehmensprofil und Spezialisierung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
3_Angaben zur Verfügbarkeit (zeitlich und lokal auch Content Creator), Reaktionszeit bei Aufträgen und flexible (auch kurzfristige) Bereitschaft für Vor-Ort-Termine (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
4_Angabe der fachlichen Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter inkl. Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Verfügbarkeit und Reaktionszeit
gem. § 17 VOL/B - Zahlung - Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen Netto.
Rechnungsstellung gem. den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die elektronische Rechnung an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern - Landau (RPTU)
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben Formular 633- Eigenerklärung EU-RUS Sanktionen- Eigenerklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung zur Eignung - LTTG Mustererklärung 3 Landestariftreuegesetz RLP - 234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend) - 235_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (falls zutreffend) - 236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (falls zutreffend)