RFID-Umrüstung von Buchmedien als Dienstleistung durch einen externen Anbieter an folgenden Standorten:Universitätsbibliothek am Standort Kaiserslautern (Gebäude 32, 42, 48 und 2)Universitätsbibliothek am Standort Landau (Gebäude D)
RFID-Tagging der UB-Medien als Dienstleistung durch einen externen Anbieter an folgenden Standorten:Universitätsbibliothek am Standort Kaiserslautern (Gebäude 32, 42, 48 und 2)Universitätsbibliothek am Standort Landau (Gebäude D)
Bearbeitungsdauer je nach Standort zwischen zwei und vier Monaten. Die gesamte Leistung muss bis spätestens 31.07.2027 abgeschlossen sein.
Umrüstung von bis zu 750.000 Buchmedien in einem festgelegten Zeitraum an mehreren Standorten der Universitätsbibliothek. Dabei ist die jeweilige Mediennummer, die derzeit auf einem Barcodeetikett vorhanden ist, auf ein RFID-UHF-Etikett zu schreiben und dieses in das jeweilige Medium einzukleben. Die hierfür erforderlichen RFID-UHF-Etiketten sowie die notwendige Hard- und Software werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
Genaue Beschreibung siehe Leistungsbeschreibung
diverse Gebäude
§ 160 Abs. 3 GWBDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Angaben und Erklärungen können im Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden, müssen aber nicht nachgefordert werden. Der Gleichheitsgrundsatz wird bei der Anwendung dieser Regularien gewahrt.
mind. 1 Referenz (aus den letzten 7 Jahren) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis:Der Auftragnehmer muss über Erfahrung im Umgang mit bibliothekarischen Signaturen verfügen, um die korrekte Aufstellreihenfolge der Medien gewährleisten zu können.
Ansprechperson (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Während der gesamten Dauer der Leistungserbringung muss aufseiten des Auftragnehmers jederzeit eine Ansprechperson verfügbar sein, die über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 verfügt.
Die Zahlung erfolgt wie folgt:- nach Umrüstung von jeweils 150.000 Medien, alternativ nach vollständiger Umrüstung des Gesamtbestandes, sofern weniger als 150.000 Medien verbleiben:80 % des Einheitspreises je bearbeitetem Medium,- nach Durchführung der Abnahme durch den Auftraggeber anhand von Stichproben sowie nach ggf. erforderlicher Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer:weitere 20 % des Einheitspreises je bearbeitetem Medium.
jeweils nach Erhalt der Rechnung binnen 30 Tagen
Rechnungsstellung gem. den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die elektronische Rechnung an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern - Landau (RPTU)
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben Formular 633- ausgefülltes Preisblatt- Eigenerklärung EU-RUS Sanktionen- Eigenerklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit- Eigenerklärung zur Eignung- LTTG Mustererklärung 1 oder 3 - bitte das entsprechend passende Fomular auswählen- mind. 1 Referenz- eine Ansprechperson mit Deutschkenntnissen mind. Niveau B2