Leistungsmessgeräte
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Gottlieb-Daimler-Straße 47
67663
Kaiserslautern
Deutschland
DE 148 642 087
Abt. 2.3 Vergabe und Beschaffung
Sandra Zepp
+49 6312052221
zv-vergabeteam1@rptu.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDDYH0N4NZ6

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDDYH0N4NZ6/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Kauf von zwei Leistungsmessgeräten

Umfang der Leistung
Kauf von zwei fabrikneuen modularen Präzisions-Leistungsanalysatoren mit je vier Messkanälen, inklusive Strom- und Spannungsmesszubehör, Software und Einweisung.

Haupterfüllungsort

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Paul-Ehrlich-Str., Geb. 11
67663
Kaiserslautern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Lieferung bis 31.12.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz- und Mitarbeiterzahlen der letzten drei Jahre (vgl. Anlage_wirt.Leistungsfähigkeit)

LTTG Mustererklärung 3 (Bestätigung Zahlung Mindestlohn)

Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Auftragnehmer muss mit den angebotenen Produkten vertraut sein oder über einen direkten Kontakt zum Hersteller verfügen, um technische Rückfragen beantworten und Konfigurations- sowie Anwendungsfragen während der Projektlaufzeit unterstützen zu können.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Sollte eine Lieferung bis 31.12.2026 nicht möglich sein, muss die Rechnungstellung sofort netto vor dem 31.12.2026 gegen unbefristete Bankbürgschaft erfolgen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

11.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.

2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.

3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
_________________________________________

Auf die Rügefrist nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 wird hingewiesen.

Hiernach weist die Vergabeprüfstelle das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 (Absagemitteilung des Auftraggebers) erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat,
2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

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