Verfahrensangaben

Planungsleistungen zum Bauvorhaben "Renaturierung des Palinger Baches, 23923 Lüder...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Lüdersdorf über das Amt Schönberger Land
00001824
Am Markt 15
23923
Schönberg
Deutschland
DE80M
submission@swsn.de
+49493856331491

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
HRB 1603
PSF 160205
19092
Schwerin
Deutschland
DE804
submission@swsn.de
+49 3856331491
+49 3856330
Weitere Auskünfte
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
HRB 1603
PSF 160205
19092
Schwerin
Deutschland
DE804
submission@swsn.de
+49 3856331491
+49 3856330
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
keine Angabe
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
71322000-1
71420000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Planungsleistungen zum Bauvorhaben "Renaturierung des Palinger Baches, 23923 Lüdersdorf"
Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI (LP 1-9 einschließlich besondere Leistungen mit stufenweiser Beauftragung)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Palinger Bach ist ein nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer und bildet zusammen mit dem Lüdersdorfer Graben den Wasserkörper STEP-3000. Für den Wasserkörper wurde als Bewirtschaftungsziel das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustandes festgelegt. Insbesondere die große Zahl an m.o.w. durchgängigen Quer- und Längsbauwerken im Palinger Bach stellen für die wandernde Gewässerfauna zum Teil unpassierbare Hindernisse dar.
In einem 2017 erstellten Gewässerentwicklungskonzept (GEK) des Ingenieurbüros Möller wurden Hauptziele zur Zielerreichung nach WRRL formuliert und erste Maßnahmenvorschläge abgeleitet. Diese sind in der zu vergebenden Objektplanung weitergehend zu konkretisieren und zu planen.
Darüber hinaus wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM) festgelegt, dass für Gebiete mit kohlenstoffreichen Böden Möglichkeiten zum Wasserrückhalt in der Landschaft zu prüfen sind. Prüfung, Maßnahmenkonzeption und deren weitere Planung sind mit Bestandteil in der zu vergebenden Objektplanung.
Parallel zum Renaturierungsvorhaben wird ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die erforderlichen Flächen freigeordnet. Der Auftragnehmer wirkt bei der Einholung von Eigentümerzustimmungen mit.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.07.2026
30.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lüdersdorf
Deutschland
DE80M

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Die Zuschlagskriterien setzen sich aus den gewichteten Wertungskriterien (Q) und dem Angebotspreis (brutto, P) zusammen.
Der Zuschlag wird dem Angebot mit der höchsten Wertungskennzahl (K) erteilt.
[Wertungskennzahl (K) = Q/P]

Zuschlagskriterium

Qualität
Wertungskriterien (Q) zur Projektumsetzung - Qualität (Leistung)

Wertungskriterien (Q) zur Projektumsetzung - Qualität (Leistung)

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis (P) in Euro (brutto)

Angebotspreis (P) in Euro (brutto)

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote dürfen nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) eingereicht werden.
Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem hierfür vorgesehenen Bereich im Projektraum des angegebenen Vergabeportals einzustellen.
Angebote, die per E-Mail oder über den Bereich "Bieterkommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen.
Das Angebot, einschließlich aller geforderten Unterlagen, muss vollständig vor Ablauf der angegebenen Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebotes an.

Für die Abgabe der Angebote sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden.
Das Formblatt "Angebotsschreiben" und das Honorarblatt sind einzureichen. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.

Sprache, in der Angebote, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden müssen: Deutsch

Fragen werden aufgrund der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens nur über die Bieterkommunikation des Vergabeportals und in deutscher Sprache beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt.

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

kostenlose Hilfe zur Anwendung der Vergabeplattform finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder wahlweise unter der Telefonnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Ingenieurbüro Möller, 23936 Grevesmühlen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Ingenieurbüro Möller
DE266518678
Kleines Unternehmen
Langer Steinschlag 7
23936
Grevesmühlen
Deutschland
DE80M
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.07.2026

Angaben zum Angebot

2 e
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung