| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage übersenden wir Ihnen die neue Fassung des Leistungsverzeichnisses im pdf- und GAEB-Format mit der Bitte um Austausch/Ersatz der vorgehenden Unterlagen.
Änderung:
- Ausführungsbeginn wurde geändert
- Anlage Schalltechnische Untersuchung wurde gestrichen
Alle weiteren Bedingungen bleiben unberührt.
Freundliche Grüße
i. A. Vergabestelle der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für die WGS
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis_11.12.2025.pdf | 16.12.2025 | 1,8 MB | ||
| Neum_hle Angebotsaufforderung.X83 | 16.12.2025 | 691,4 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie folgende Bieterfrage und Antwort.
Bieterfrage:
im LV vom 27.11.2025 Pkt. 3 - Ausführungsfristen - ist unter Beginn der 01.10.2025 genannt; die Fetigstellung ist mit dem 30.07.2026 benannt (analog der aufgehobenen Ausschreibung). In den Besonderen Vertragsbedingungen ist der Beginn der Ausführungsfrist benannt "mit Zuschlagserteilung", die ja frühestens Ende Januar 2026 stattfindet; Fertigstellung ist bis 30.07.2026 benannt.
In der aufgehobenen Ausschreibung wurde mit 10 Monaten Bauzeit geplant, nunmehr mit einer um 4 Monate kürzeren Bauzeit ? Wie ergibt sich diese?
Wie lautet die korrekte Ausführungsfrist.
In der LV-Gliederung Pkt. 4, Pkt. 6 ist ein Lärmgutachten aufgeführt, das nicht in dieser Vergabeunterlage beigefügt ist. Ist dieses Gutachten zu berücksichtigen?
Antwort des Fachbereiches:
Durch die notwendig gewordenen Änderungen im Leistungsverzeichnis wurde die Korrektur des Baubeginns übersehen.
Bindend ist der in den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Beginn der Ausführungsfrist "mit Zuschlagserteilung".
Der Fertigstellungstermin 30.07.2026 muss bestehen bleiben, solange unvorhergesehene Witterungsbedingungen die Ausführungszeit nicht beeinträchtigen.
Die Ressourcen der Bieter sind entsprechend einzuplanen.
Die Erwähnung des Lärmschutzgutachtens unter Pkt.4 wurde versehentlich in den Vorbemerkungen stehen gelassen.
Da das Gutachten für die Kalkulation nicht relevant ist, wurde es der jetzigen Ausschreibung nicht mehr beigefügt.
Freundliche Grüße
i. A. Vergabestelle der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) für die SDS
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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