Landkreis Ludwigslust-Parchim - Erweiterungsbau für das Gymnasiales Schulzentrum in 19243 Wittenburg - Los 10 -Schlosserarbeiten
Das Los 10 beinhaltet die Schlosserarbeiten am Erweiterungsneubau des gymnasialen Schulzentrums Wittenburg, Lindenstraße 13 in 19243 Wittenburg.
Die Bauabschnitte bezogen auf das Los 10 teilen sich wie folgt:Bauabschnitt 1:Erweiterungsneubau- Stahlwangentreppen Treppenraum 1 & 2 vom EG ins OG- Stabgeländer Treppenhandlauf aus Stahl mit Ober- & Untergurt und Flachstahlausfachung- KinderwandhandlaufBauabschnitt 2:Foyer- Stabgeländer Treppenhandlauf aus Stahl mit Ober- & Untergurtund Flachstahlausfachung an Sitz- & Lerntreppe, Differenztreppen, im- Stabstahlgeländer im GaleriebereichDer Mehraufwand für die mehrfachen An- und Abreisen (auch in den einzelnen Bauabschnitten) für die sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.Die Abschnitte werden zeitlich versetzt erfolgen. Einzelfristen sind dem Bauablaufplan zu entnehmen.Das Los umfasst die Leistungsbeschreibung & die digitalen Planunterlagen der Ausführungsplanung.
1.BA -Erweiterungsbau:Der Ausführungszeitraum:Schlosser - Werk- & Montageplanung:02.03.2026 bis 13.03.2026Schlosser - WMP - Prüfung:16.03.2026 bis 27.03.2026Schlosser - Produktions- & Bestellzeit:07.04.2026 bis 30.04.2026Schlosser - Treppen inkl. Geländer:04.05.2026 bis 26.05.2026
2.BA - Foyer:Schlosser - Produktions- & Bestellzeit:13.04.26 bis 22.05.26Schlosser - Geländer: 25.05.26 bis 12.06.26
Preis
gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers:KSM Kommunalservice Mecklenburg AöRZentrale VergabestelleEckdrift 9319061 Schwerin
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:Landkreis Ludwigslust-ParchimDer LandratPutlitzer Straße 25 19370 Parchim