VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde gestellt und wird wie folgt beantwortet:
im Rahmen des Vergabeverfahrens und unserer Vorbereitung zur Angebotserstellung haben sich Fragen ergeben, um deren Beantwortung wir freundlichst bitten.
Frage 1:
Wie viele alleinreisende Männer wohnen aktuell in der Unterkunft?
Antwort zu 1:
4 Personen
Frage 2:
Wie viele alleinreisende Frauen wohnen aktuell in der Unterkunft?
Antwort zu 2:
2 Personen
Frage 3:
Wie viele Kinder von 0 bis 6, von 7 bis 12 und von 13 bis 18 Jahren wohnen aktuell in der Unterkunft?
Antwort zu 3:
0 bis 6 Jahren - 5 Kinder
7 bis 12 Jahren - 4 Kinder
3 bis 18 Jahren - 1 Kind
Frage 4:
Wie viele Familien wohnen aktuell in der Unterkunft?
Antwort zu 4:
6 Familien
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde gestellt und wird wie folgt beantwortet:
bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen haben sich folgende Fragen ergeben, um deren Klärung wir bitten:
Frage 1:
In der "Dienstanweisung für die Betreibung des Übergangswohnheims Jessenitz", Abschnitt II "Soziale Betreuung der in der Unterkunft untergebrachten Personen", ist der Stichpunkt "Daneben sollen die Betreuer in der Lage sein, kleinere Arbeiten, wie das Auswechseln von ..." unvollständig. Bitte ergänzen Sie den Satz vollständig.
Antwort zu 1:
- Es geht grundsätzlich um das Auswechseln von Glühbirnen etc. Da mit dem Betreibervertrag eine halbe Hausmeisterstelle mit ausgeschrieben ist, wird davon ausgegangen, dass die genannten Arbeiten durch diese Person durchgeführt wird.
Frage 2:
In §7 Abs. 7 wird eine Belastungsgrenze in Höhe von 4.500 Euro genannt. Bitte präzisieren Sie, ob es sich hierbei um einen Netto- oder Bruttobetrag handelt.
Antwort zu 2:
- Die 4.500,00 EUR sind ein Bruttobetrag
Frage 3:
Gehen wir Recht in der Annahme, dass Aufwendungen für Reparaturkosten infolge von Glasbruch, der nicht auf Vandalismus zurückzuführen ist (z. B. durch Windzug o. ä.), ebenfalls in die Berechnung der Belastungsgrenze einbezogen werden können?
Antwort zu 3:
- Siehe § 7 Absatz 7 Satz 6 Betreibervertrag
Frage 4:
In §5 Abs. 4 des Mustervertrages wird gefordert, dass außerhalb der Betreuungszeiten (auch an Wochenenden und Feiertagen) eine durchgängige Erreichbarkeit des Auftragnehmers über einen Rufbereitschaftsdienst sicherzustellen ist. Teilen Sie uns bitte mit, wie häufig diese Rufbereitschaft in den letzten drei Monaten tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
Antwort zu 4:
- Der Auftraggeber führt keine Statistik über den Einsatz der Rufbereitschaft, da diese in der Regel durch den Wachdienst der Unterkunft kontaktiert wird.
Frage 5:
Bezüglich der Eignungsnachweise: Gehen wir richtig in der Annahme, dass die Referenzen gemäß Ziffer 3.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ("Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen") erst auf Anforderung der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen sind? Oder sollen sie bereits mit dem Angebot, wie im Dokument VVB124 "Eigenerklärung" beschrieben vorgelegt werden?
Antwort zu 5:
- Die Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
Frage 6:
Bitte erläutern Sie die Formel zur Angebotswertung "W = L / P × Umrechnungsfaktor 1.000". Gehen wir richtig in der Annahme, dass "L" einen prozentualen Wert darstellt und sich dieser beispielsweise wie folgt berechnet:
L = (75 Punkte × 0,42) + (83 Punkte × 0,29) + (75 Punkte × 0,29) = 77,32%?
Antwort zu 6:
- Der Wert L ist ein Punktwert, der Wert P ist der eingereichte Wertungspreis
- In ihrem Beispiel (75 Punkte x 0,42) = 31,5 + (83 x 0,29) = 24,07 + (75 x 0,29) = 21,75 = Gesamtergebnis L = 77,32
- Angenommen der Wertungspreis würde 50.000,- EUR betragen würde das einen Quotienten von 1,55 ergeben.
Frage 7:
In Ihrer Antwort zu häufig gestellten Fragen (Frage Nr. 22) führen Sie aus, dass die Installation der Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner durch den Betreiber zu finanzieren ist. Bitte konkretisieren Sie: Sind in der Unterkunft bereits Anschlüsse in einem separaten Raum vorhanden, an die die Geräte lediglich angeschlossen werden müssen, oder sind die Anschlüsse erst noch vollständig herzustellen?
Antwort zu 7:
- Die Anschlüsse sind bereits in der Unterkunft vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
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