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Verfahrensangaben

Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.05.2026
28.05.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
13004000-K014-96
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
t:0385200926101
Eckdrift 93
19061
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
t:038558815164
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-15164
+49 385588-485-15817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79713000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst.

Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben:
a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft
b) Sicherung des Objektes und des Geländes
c) Schutz der Heimbewohner
d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände
e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft
f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts
g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt

Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.09.2026 und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich anschließend auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Monatsende.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hamburger Allee 194-208
19063
Schwerin
Deutschland
DE804

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)
- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YT8P49RA7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über den Vergabemarktplatz, im Projektraum unter Angebote) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht.

Die Vertragsfassung im Entwurf ist beigefügt.

Der Fragenkatalog ist zu beantworten.

Zuschlagskriterium: Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird durch den Quotienten aus Leistung und Kosten (Preis) ermittelt. Die Leistung ergibt sich aus der gewichteten Wertung der Beantwortung des Fragenkataloges. Der Preis ergibt sich aus der Summe der gewichteten Stundensätze je Entgeltgruppe.

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich.

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen.

Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V
- fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)
- fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3)

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenznachweise für Dienstleistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (abweichend zum FB 124: Gefordert werden 2 Referenzen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis heute mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Als vergleichbare Leistung gilt die Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für zugewiesene Flüchtlinge, eine Flüchtlingsunterkunft für ukrainische Kriegsflüchtlinge oder eine Notunterkunft für Flüchtlinge.)

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beantwortung des Fragenkatalogs (max. eine DIN A4 Seite pro Frage, mind. Schriftgröße 10) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

erweiterte Führungszeugnisse des einzusetzenden Bewachungspersonals (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) - siehe § 3 (1) des Vertrages

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

fachliche Qualifikation des Bewachungspersonals (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (1) Die eingesetzten Wachkräfte haben folgende Qualifikation zu erfüllen:
a) Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder
b) IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft,
IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder
Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder
c) Mitarbeiter mit einer Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 Nr. 4 GewO.
In jeder Schicht soll mindestens eine qualifizierte Wachkraft mit einer der unter Buchst. a) oder b) genannten Qualifikationen eingesetzt werden.
Nur ausnahmsweise sollen vorübergehend Mitarbeiter mit einem Unterrichtungsnachweis nach § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO eingesetzt werden (ein Einsatz solcher Mitarbeiter ist der Auftraggeberin stets unverzüglich anzuzeigen). Diese Mitarbeiter haben jedoch spätestens 6 Monate nach ihrem Einsatzbeginn die erfolgreiche Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a S. 2 GewO nachzuweisen. Der Nachweis ist der Auftraggeberin
unaufgefordert vorzulegen.
- siehe § 3 (3) des Vertrages

(2) Ein Schichtleiter im tarifrechtlichen Sinn ist nicht gefordert.
- siehe § 3 (4) des Vertrages

(3) Im Übrigen haben alle Wachkräfte grundsätzlich über
a) eine mindestens zweijährige Berufserfahrung
b) Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Personen
c) eine Erste-Hilfe-Ausbildung
d) Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Grundkenntnisse in einer asylrelevanten Sprache (vornehmlich Englisch)
zu verfügen. Die entsprechenden Nachweise sind der Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen.
- siehe § 3 (5) des Vertrages

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Zur Deckung von Schäden (durch Dritte) hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung gem. § 14 der Bewachungsverordnung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin den Abschluss der Versicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Verlangen nachzuweisen. - siehe § 6 (4) des Vertrages

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über den Anschluss an eine vom Verband der Sachversicherer (VdS) anerkannte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): siehe § 2 (5) des Vertrages

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate

Finanzierung

Gemäß Vertragsbedingungen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung