NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Deutschlandweit (a...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.05.2026
28.05.2026 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
13004000-K003-32
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
t:0385200926101
Eckdrift 93
19061
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabestelle@ks-mecklenburg.de
+49 385200926101
+49 385200921009
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
t:038558815164
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-15164
+49 385588-485-15817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64100000-7
64000000-6
64110000-0
64112000-4
64121100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Landeshauptstadt Schwerin sieht vor die Postdienstleistung für die deutschlandweite Zustellung, außer der Leitregion 19, für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit einer optionalen Verlängerung um bis zu 3 Jahre zu vergeben. Die jährlichen Sendungsmengen belaufen sich auf folgende Schätzwerte:

Standardbrief 60.900 Stück
Kompaktbrief 2.100 Stück
Großbrief 20.200 Stück
Maxibrief 180 Stück
Postkarte 30 Stück

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.07.2030

Der Vertrag beginnt mit dem 01.08.2026 und endet mit dem 31.07.2027.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 4 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von jedem Rahmenvereinbarungspartner ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.07.2030.
Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens mit Erreichen der vertraglich vereinbarten Höchstgrenze gem. Ziff. 2 (290.000 EUR netto).

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin
Deutschland
DE804

Fachdienst Hauptverwaltung - Fachgruppe Zentrale Dienste - Botenmeisterei Erdgeschoss Zimmer E.042

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Angebotspreis

Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis.

10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach
dem Komma ermittelt.

Gewichtung
65,00

Zuschlagskriterium

Qualität
CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief

Durch den Bieter ist mitzuteilen, wie hoch die durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief sind.
Wenn keine CO2 - Emissionen im Zustellprozess entstehen, wird die höchste Bewertung zugeteilt. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach der Höhe der CO2 - Emissionen. Die niedrigste Bewertung wird erreicht, wenn durchschnittlichen 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief entstehen.
Die Angaben müssen durch ein externes Gutachten eines durch den TÜV zertifizierten Unternehmens eindeutig und nachvollziehbar belegt werden. Das Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein. Ansonsten führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

10 Punkte erhält das Angebot, wenn keine CO2 - Emissionen im Zustellprozess entstehen,
0 Punkte erhält das Angebot, wenn durchschnittlichen 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief entstehen.

Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach
dem Komma ermittelt.

Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief kleiner/gleich 30 Gramm

CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief kleiner/gleich 30 Gramm.
Die Angaben müssen durch ein externes Gutachten eines durch den TÜV zertifizierten Unternehmens eindeutig und nachvollziehbar belegt werden. Das Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein. Ansonsten führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
290.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Geeignet sind Unternehmen, deren durchschnittliche CO2 - Emissionen den Wert von 30 g je Sendung nicht überschreiten. Dies ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen.

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)
- Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YT8GEHLNM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über den Vergabemarktplatz, im Projektraum unter Angebote) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.

Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.

Entgegen den Angaben unter Punkt 3.7 in den Bewerbungsbedingungen (Formblatt VHB 632EU_Bewerbungsbedingungen EU) sind die Preise im Leistungsverzeichnis mit höchstens vier Nachkommastellen anzugeben.

Zuschlagskriterien:

- Angebotspreis: 65%
- CO2-Emissionen je zugestelltem Brief: 35%
Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich.

Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen.

Die geschätzten Mengenangaben sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch, der tatsächliche Mengenverbrauch kann wesentlich geringer sein.

Beschaffungsdienstleister des Auftraggebers:
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Zentrale Vergabestelle
Eckdrift 93
19061 Schwerin

Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V
- fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1)
- fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV")
- fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3)

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7

Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenznachweise für Dienstleistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Lizenz zur Postbeförderung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Voraussetzung zur Auftragsabwicklung ist, dass der Auftragnehmer über eine gültige Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur verfügt. Eine Kopie der Lizenz ist mit dem Angebot beizufügen. Alternativ genügt der Hinweis auf das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gem. § 4 PostG. Sollte die Lizenz ganz oder teilweise widerrufen werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber erhält dann ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn der Geltungsbereich der vorhandenen Lizenz durch gerichtliche Urteile oder Weisungen und Auflagen eingeschränkt wird.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formlose Aufstellung von 3 Referenzen mit vergleichbaren Zustellleistungen in den letzten 5 Jahren (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Dienstleistung wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen verge-ben.
Deshalb muss der Bieter Erfahrungen mit vergleichbaren Zustellleistungen (3 Referenzen) in den letzten 5 Jahren benennen. Vergleichbare Aufträge beziehen sich auf unterschiedliche Auftraggeber und mit der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefen bis 2.000 g mit mindestens 25.000 Zustellungen/Jahr. Das gilt auch für Subunternehmen.

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Vermeidung von CO2-Emissionen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Geeignet sind Unternehmen, deren durchschnittliche CO2 - Emissionen den Wert von 30 g je Sendung nicht überschreiten. Dies ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen. Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Firmendarstellung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Dem Angebot ist eine Darstellung der Firma von max. 5 Seiten in A4 (Arial, Schriftgröße 11), sowie der technischen und organisatorischen Arbeitsabläufe beizufügen, die Aussage darüber gibt, wie viele Boten im ausgeschriebenen Verteilergebiet eingesetzt werden und wie die Briefe verteilt werden (per PKW, Fahrrad oder zu Fuß). Im Rahmen der Leistungsausführung soll der Auftragnehmer möglichst umweltschonend agieren.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 12 Monate

Finanzierung

Gemäß Vertragsbedingungen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung